Feinspezifikation Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für das Haushaltsjahr 2021
Letzte Beratung: 19.11.2020 Hauptausschuss Ö 4.3
Ab 2019 wird der Ansatz der Rahmenzuweisung jährlich hamburgweit um 1,5% erhöht. Für die Jahre 2021 und 2022 werden zusätzlich hamburgweit jeweils 100 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselung des jährlichen Zuwachses folgt dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerung der Stadt.
Für den Bezirk Hamburg-Mitte bedeutet dies eine Erhöhung in 2021 um 16.000,- Euro aus der prozentualen Erhöhung sowie eine Erhöhung um weitere 16.000,- Euro aus den hamburgweit zur Verfügung gestellten 100.000,- Euro. Insgesamt eine Erhöhung in Höhe von 32.000,- Euro, die vorwiegend für den Ausgleich von Tarifsteigerungen genutzt werden soll.
Durch diese Ansatzerhöhungen können die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten der institutionell geförderten Träger in Hamburg-Mitte bekanntlich nicht vollständig abgefedert werden.
Die tatsächlichen Personalbedarfe bei den institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen werden aktuell für jede geförderte Einrichtung separat ermittelt.
Zusätzlich sind die Einrichtungen mit Anpassungen der Formate für ihre stadtteilkulturellen Angebote aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie beschäftigt. Die finanziellen Mehrbedarfe werden zurzeit teilweise durch Soforthilfen kompensiert, müssen wahrscheinlich zukünftig zum Teil auch strukturell Berücksichtigung finden.
Diese Prozesse sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen.
Gleichzeitig sind ein Beschluss der Feinspezifikation und ein Beschluss der Verteilung auf die einzelnen institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen notwendig, damit die Bescheide für 2021 schnellstmöglich erstellt werden können.
Vor diesem Hintergrund schlägt das Bezirksamt vor, in der Sitzung des Hauptausschusses am 19.11.2020 für das Jahr 2021 vorerst die Verteilung der Mittel aus der Rahmenzuweisung analog zu 2020 auf die institutionell geförderten Einrichtungen zu beschließen (siehe Anlage).
Achtung: In der Feinspezifikation zur Drucksache 22-1447 „RZ Kosten Stadtteilkultur Fachamt Sozialraummanagent“ (Anlage KulturA) sind die einzelnen PSP-Elemente (Maßnahmen-Nummern) untereinander deckungsfähig und stimmen daher zum Teil nicht im Detail mit den Summen aus der Anlage „Vorläufige Feinspezifikation 2021 Stadtteilkultur zur Vorlage HA-Sitzung am 19.11.2020“ überein. So sind beispielsweise unter der Maßnahmen-Bezeichnung „Kulturelle Projekte (Zuwendungen)“ Reste aus den Vorjahren enthalten. Die oben erklärte Steigerung in Höhe von 32.000,- Euro ist bereits in der Feinspezifikation zur „Rahmenzuweisung Kosten Stadtteilkultur“ enthalten (Gesamt: 1.539.000,- Euro), jedoch noch nicht in der Aufteilung zwischen den einzelnen Einrichtungen (Gesamt: 1.507.000,- Euro) in der Anlage. Es handelt sich bei der Feinspezifikation zur „Rahmenzuweisung Kosten Stadtteilkultur“ um eine Grobübersicht vor dem Hintergrund der Verpflichtungsermächtigung.
Anfang 2021 soll die Verteilung der Zuwächse in Höhe von 32.000,- Euro erfolgen und separat beschlossen werden. Die dann neuen Summen werden ggf. per Änderungsbescheide zugewendet.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage „Vorläufige Feinspezifikation 2021 Stadtteilkultur zur Vorlage HA-Sitzung am 19.11.2020“
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