Verteilung der Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur auf die Bezirke Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne, Die Linke und der LFG
Kulturpolitik in Hamburg besteht nicht nur aus Projekten mit internationaler Strahlkraft wie der Elbphilharmonie, sondern auch aus der Förderung von Institutionen in den Quartieren. Dazu gehören neben als Kulturvermittler unverzichtbaren Öffentlichen Bücherhallen auch Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Stadtteilkulturprojekte. Sie alle sind wichtige Bausteine für ein lebenswertes Hamburg.
Die wesentliche finanzielle Basis zur Förderung von Stadtteilkultur sind die Rahmenzuweisungen der Kulturbehörde an die Bezirke für die Stadtteilkultur. Sie sind zuletzt im Jahr 2009 erhöht worden. Die Verteilung der Rahmenzuweisungen an die Bezirke ist auf den Erhalt gewachsener Strukturen ausgerichtet und will durch Planungssicherheit erfolgreiche Arbeit stabilisieren, lässt dadurch aber Strukturveränderungen vor Ort bisher unberücksichtigt.
Die Rahmenzuweisung für die nächsten beiden Jahre wird im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 festgelegt. Für diesen stehen die Beratungen und die Beschlussfassung zum Ende des Jahres an. Die Kulturbehörde und folgend der Senat werden dazu zunächst einen Entwurf des Haushaltes verabschieden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, Vertreter der Kulturbehörde bereits in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kultur am 20. September 2016 einzuladen, um über die Beratungen und den Haushaltsplanentwurf im Hinblick auf die Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, auf welcher Grundlage die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bezirke gegenwärtig erfolgt, welche Argumente die bestehende Schlüsselung begründen und nach welchen neuen Schlüsselungen aus Sicht der Kulturbehörde im Zeitraum bis 2020 zusätzliche Gelder an die Bezirke vergeben werden könnten.
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