Haushaltsplanentwurf 2017/2018 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz
Dem JHA wird erneut die Möglichkeit zur Beratung und Beschlussfassung der Spezifikationen gegeben – mit dem Hinweis, dass er über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dem Bezirksamt für die Aufgaben der Jugendhilfe zugewiesenen/entfallenenden Mittel Beschlüsse fassen kann. Eine reine Kenntnisnahme reicht als Grundlage für die Mittelvergabe an die Einrichtungen und Träger nicht aus oder müsste durch einen BV-Beschluss ersetzt werden.
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat in seiner Sitzung am 08.11.16 die Vorlage beraten, zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen
Die Bezirksversammlung entscheidet über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen während der Ausführung des Haushaltsplans § 41 Absatz 2 BezVG).
Die Aufteilung der Rahmenzuweisungen erfolgt auf Maßnahmen bzw. einer Zusammenfassung gleichgearteter Maßnahmen – auf sogenannten PSP-Elementen.
Als Anlage werden die Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes Wandsbek für die Jahre 2017/2018 nach dem Stand der Senatsberatungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 vorgelegt. Sollten sich im laufenden Verfahren Änderungen bei den Rahmenzuweisungen ergeben, wird das Bezirksamt der Bezirksversammlung eine neue Spezifikation zur Beschlussfassung vorlegen. Die Änderung des Schlüssels zur Verteilung der RZ Stadtteilkultur, verbunden mit einer Aufstockung der gesamten RZ, ist ebenfalls berücksichtigt.
Verpflichtungsermächtigungen (VE) bleiben bei der Spezifikation der Rahmenzuweisungen unberücksichtigt.
Übersichtsblätter für jede Rahmenzuweisung an das Bezirksamt Wandsbek
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