22-4455

Geflüchtetenunterkunft Am Luisenhof/Tegelweg - politische Zusagen gelten! Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 01.10.2026 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.8

Sachverhalt

Mit der Drs. 21-5567 vom 18. Juli 2022 unterrichtete die Sozialbehörde den Bezirk im Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG über die geplante Unterkunft auf der Grünfläche Am Luisenhof/Tegelweg.

Im September 2022 beschloss die Bezirksversammlung die Drs. 21-5935 „Bürger:innendialog und soziale Infrastruktur im Sozialraum Farmsen stärken!“. Sie verwies dabei darauf, dass die Bezirksversammlung den Standort seinerzeit kritisch bewertet habe, insbesondere wegen der bereits hohen Zahl von Geflüchteten in Farmsen zu diesem Zeitpunkt und der ungleichen Verteilung innerhalb Hamburgs. Die Zustimmung wurde unter drei Bedingungen erteilt: temporäre Nutzung, Bürgerbeteiligung und Stärkung der Infrastruktur.

Bei einer Informationsveranstaltung von Sozialbehörde und Bezirksamt am 7. Dezember 2022 formulierten Anwohnende konkrete Forderungen.

Mit Schreiben vom 20.02.2023 hat sich die Sozialbehörde an die Nachbarschaft der zukünftigen Unterkunft „Am Luisenhof“ gewandt und gemeinsam mit dem Bezirksamt Wandsbek Stellung bezogen (Drs. 21-6624).

Mit diesem Schreiben sicherte die Behörde im Hinblick auf eine künftige Außerbetriebnahme des Standorts zu, die Wiese, die für die Unterkunft genutzt wurde, verbunden mit einer qualitativen Aufwertung zu renaturieren und informierte, dass die Nutzungszeit gemäß beantragter Baugenehmigung fünf Jahre nach Inbetriebnahme betrage. Die Sozialbehörde sicherte zu, dass der Bedarf an Unterbringungsplätzen ca. sechs Monate vor Ablauf der fünf Jahre geprüft werden und über den Fortgang der Einrichtung unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Zugangs- und Unterbringungssituation erneut entschieden wird.

Diese Zusage gilt!

Irritiert nimmt die Bezirksversammlung die aktuelle Kampagne und Flyer eines Bramfelder CDU-Bürgerschaftsabgeordneten zur Kenntnis, der behauptet, dass durch Wegfall der Befristung “aus diesem Provisorium eine dauerhafte Einrichtung” geschaffen werden soll, dies sei “sicher”.

Richtig ist, dass Fördern & Wohnen (Sozialbehörde) für mehrere Einrichtungen in Hamburg anstrebt, baurechtlich befristete Genehmigungen zu entfristen. Damit müssten die Baugenehmigungen dann, wenn die Einrichtung geschlossen werden soll, formal widerrufen werden. Dieses grundsätzliche Ansinnen hat die Behörde auch im Juli 2026 an den Bezirk herangetragen, der dem Vorhaben für diese Einrichtung jedenfalls bisher aber gerade nicht zustimmte. Das Ansinnen stieß weder im zuständigen Ausschuss noch bei den Fraktionen der Bezirksversammlung auf Zustimmung.

Die Baugenehmigung für die Einrichtung wurde bisher nicht entfristet und wird durch die Bezirksversammlung auch nicht entfristet. Tatsächlich stand die Bezirksversammlung politisch seinerzeit ausdrücklich hinter dem angekündigten Verfahren, wonach die Baugenehmigung ausdrücklich befristet ist und zum geeigneten Zeitpunkt über den weiteren Bedarf zu entscheiden ist, wie dies 2023 auch durch die Fachbehörde und das Bezirksamt zugesichert worden ist.

Eine Absicht, diese Position aufzugeben, bestand nicht und besteht auch weiterhin nicht.

Mit einer schriftlichen kleinen Anfrage (HBü, Drs. 23/4950) wandte sich der MdHB nach der Befassung des Bezirks, am 06.08.2026 an den Senat und begehrte u.a. um Auskunft

welche Auswirkungen haben die derzeit geltenden beziehungsweise

geplanten Vorgaben des Senats zur Laufzeit von Genehmigungen für

öffentlich-rechtliche Unterkünfte auf den Standort Tegelweg 190 a-i

(Am Luisenhof), insbesondere hinsichtlich des bislang vorgesehenen

Belegungsendes zum 31. August 2027, und ist vorgesehen, die der-

zeit befristete Genehmigung durch eine widerrufliche oder anderwei-

tig geänderte Genehmigung zu ersetzen?

Wenn ja, mit welcher Begründung, für welchen Zeitraum und welche

Auswirkungen hat dies auf die weiteren Planungen für den Standort?

Der Senat antwortete am 14.08.2026:

Für die Verlängerung von Bau- und Nutzungsgenehmigungen von Flüchtlingsunterkünften sind das Baugesetzbuch (BauGB, insbesondere auch § 246), das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) und die HBauO rechtlich relevant. Die Prüfung entsprechender Bauanträge sowie die Entscheidung über die Erteilung, Ausgestaltung oder Änderung der Baugenehmigung erfolgen auf dieser Grundlage.

Angesichts des weiterhin hohen Unterbringungsbedarfs und der anhaltend hohen Auslastung des öffentlichen Unterbringungssystems prüfen die für Soziales zuständige Behörde und Fördern & Wohnen AöR (F&W) fortlaufend und standortbezogen, ob und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Kapazitäten der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung (örU) geschaffen sowie insbesondere bestehende Unterkünfte erhalten beziehungsweise weiterbetrieben werden können.

Dies betrifft grundsätzlich auch die Unterkünfte in den Stadtteilen Farmsen-Berne und Steilshoop. Im Übrigen gelten die in Drs. 23/3522 dargestellten Maßgaben für die Prüfung möglicher Verlängerungen unverändert. Die für Soziales zuständige Behörde und F&W stimmen sich im Rahmen der Prüfungen mit den jeweils zuständigen Bezirksämtern sowie, soweit erforderlich, mit den Vermieterinnen und Vermietern der jeweils genutzten Immobilien ab.

In den Stadtteilen Farmsen-Berne und Steilshoop ist derzeit allein der Standort Tegelweg 190a-i (Am Luisenhof) im Stadtteil Farmsen-Berne Gegenstand eines Verfahrens zur Erteilung einer unbefristeten Baugenehmigung mit Widerrufsvorbehalt. Unter Berücksichtigung der aktuell befristeten Baugenehmigung wird für den Standort derzeit der 31. August 2027 als Belegungsende ausgewiesen.

Bei Erteilung der beantragten Baugenehmigung entfiele die bisherige baurechtliche

Befristung. Die Überlegungen und Planungen zur Dauer der tatsächlichen Nutzung sind noch nicht abgeschlossen. Sie bleiben Gegenstand der fortlaufenden Beobachtung und Bewertung des Unterbringungsbedarfs sowie der Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen. Ob und gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt der Standort über das derzeit ausgewiesene Belegungsende am 31. August 2027 hinaus betrieben wird, steht daher noch nicht fest. Zu den Verlängerungsmöglichkeiten des Standorts siehe ergänzend Drs. 22/12629.

Zur allgemeinen Prüfung von Möglichkeiten zur Verlängerung der Nutzung von Unterbringungsstandorten siehe im Übrigen Drs. 23/4754. Zum Verfahren der Akquise und Prüfung von Immobilien sowie zu den dabei zugrunde gelegten Anforderungen siehe Drs. 22/15308 und 22/15335.

Das Ziel, eine dauerhafte Einrichtung zu schaffen, ist der Antwort nicht zu entnehmen. In dem im September in der Nachbarschaft verteilten Flyer wird zudem die beschriebene Prüfung vor Ablauf der fünf Jahre unterschlagen.

Den Antrag der CDU, dem Bezirk durch Bürgerschaftsbeschluss (HBü-Drs. 23/5203) die Zuständigkeit zu entziehen, lehnte die Bürgerschaft ab.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss, zur Vorlage in der Bezirksversammlung, beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die Falschdarstellung des MdHB, wonach durch den Wegfall der Befristung ein dauerhafter Betrieb der Unterkunft bereits sicher feststehe, wird zurückgewiesen. Aus der Antwort des Senats ergibt sich, dass über die Dauer der tatsächlichen Nutzung noch nicht abschließend entschieden ist.
  2. Einer Entfristung der Baugenehmigung der Geflüchtetenunterkunft Am Luisenhof / Tegelweg wird auch weiterhin nicht zugestimmt.
  3. Die Bezirksversammlung hält an ihrem Beschluss zur Wiederherstellung und Renaturierung der Fläche sowie der Ablehnung der künftigen Nutzung für Zwecke des Wohnungsbaus fest (vgl. Drs. 21-6632.1 vom 02.03.2023; 21-7060) und bestätigt diesen ausdrücklich.

Die Verwaltung wird ersucht,

  1. zu berichten, welche Erkenntnisse ihr a. in Bezug auf die Integration in die Nachbarschaft und mögliche Konflikte bekannt sind.

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu berichten,

  1. welche Erkenntnisse sich aus der Kapazitätsplanung in Bezug auf den Stadtteil Farmsen-Berne gerade für die gesamtstädtische Stadtteilgerechtigkeit und die Entwicklung des Orientierungs- und Verteilungsschlüssels (OVS) seit 2022 und über das Jahr 2026 hinaus ergeben;
  2. welche Kosten für die Errichtung der Einrichtung und den laufenden Betrieb aufgewendet werden bzw. wurden.
Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Am Luisenhof Tegelweg
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta
Unterbringung & Integration

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.