21-7060

Wiederherstellung der Fläche "Luisenhof/Tegelweg" Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6632.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.06.2023
11.05.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Fachbehörde wird aufgefordert,

  1. die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung vorgesehene Fläche am Luisenhof/Tegelweg mit Ablauf der Nutzungsdauer wiederherzustellen und ökologisch aufzuwerten;
  2. die Öffentlichkeit ist an diesem Prozess zu beteiligen;
  3. als Plangeber lehnt die Bezirksversammlung die Bebauung der zur Unterbringung Geflüchteter geplanten Fläche Tegelweg/ Luisenhof nach Beendigung einer solchen Nutzung ab. Es ist nicht beabsichtigt, hier Planrecht zu schaffen.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde hat bereits mit Drs. 22/8879, 22/8924, 22/8975, 22/9048, 22/9151, 22/9252, 22/9375, 22/9479, 22/9556, 22/9644, 22/10558, 22/10817 und 22/11139 ausführlich zu den Planungen zur Aktivierung des Reservestandorts Am Luisenhof berichtet.

Die von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Informationsveranstaltung am 7. Dezember 2022 geäußerten Wünsche und Erwartungen wurden von der zuständigen Behörde und dem Bezirksamt Wandsbek aufgenommen und bewertet.

 

Eine Rückmeldung an die Teilnehmenden wurde laut Mitteilung des Bezirksamtes in Kalenderwoche 8 verschickt.

 

In dieser Rückmeldung sichert die Sozialbehörde u.a. zu, dass sie die Wiese an der Ecke Tegelweg/ Am Luisenhof nach Laufzeitende der Unterkunft, verbunden mit einer qualitativen Aufwertung, renaturieren wird.

 

Das Bezirksamt Wandsbek sichert zu, die Wiese im Anschluss an die Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterbringung den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils Farmsen-Berne entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplanes wieder als Wiese und damit zu Naherholungszwecken (u.a. zum Bolzen und zur temporären Nutzung durch Veranstaltungen) zur Verfügung zu stellen.

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Wiederherstellung ist möglich. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.