21-4175.3

Anmeldung von Einzelzuweisungen zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 18.11.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.19

Sachverhalt

 

-          Am 04.11.2021 legte das Bezirksamt eine geänderte Anlage „Einzelanweisungen“ vor. Daraufhin wurde die von der Bezirksversammlung in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft überwiesene Drucksache 21-4175 durch die Drucksache 21-4175.1 ausgetauscht.

-          Am 11.11.2021 legte das Bezirksamt eine geänderte Anlage „Einzelanweisungen“ vor. Daraufhin wurde die Drucksache 21-4175.1 durch die Drucksache 21-4175.2 ausgetauscht. Hinzugefügt wurde die Einzelmaßnahme „Frahmredder“.

-          Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft behandelte die Beschlussvorlage Drs. 21-4175.2 in seiner Sitzung am 11.11.2021. Er fasste mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, CDU, FDP und AfD, den folgenden Beschluss: Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft stimmt der Anmeldung der Einzelmaßnahmen zu, mit Ausnahme der Maßnahmen Berner Heerweg Teil I und Berner Heerweg Teil II.

-          Die Anlage wurde entsprechend angepasst.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat mit Schreiben vom 16.08.2021 die Bezirksämter aufgefordert, im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 ihre Bedarfe bis zum November 2021 anzumelden.

Gem. den §§ 39 und 40 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zählen hierzu auch die sog. Einzelzuweisungen (einzeln im Haushaltsplan der jeweiligen Fachbehörde zu veranschlagende Projekte mit Kosten größer 6 Mio€).

 

Gem. §39 (2) obliegt die Beschlussfassung über die Anmeldung von Einzelzuweisungen den Bezirksversammlungen.

 

Das Bezirksamt hat hierzu die Bedarfe ermittelt (Anlage).

 

Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Anmeldung der Einzelmaßnahmen zu, mit Ausnahme der Maßnahmen Berner Heerweg Teil I und Berner Heerweg Teil II.

 

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