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Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.11.2023
14.11.2023
13.11.2023
Ö 6.1
07.11.2023
10.10.2023
28.09.2023
27.09.2023
26.09.2023
Sachverhalt

 

Im Zuge der anstehenden Haushaltsplanung 2025/2026 beginnt der Planungsprozess der Rahmenzuweisungen zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern. Gemäß § 37 (3) BezVG ist den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahme nur auf den Verteilungsschlüssel und nicht auf die Höhe der Zuweisung bezieht.

Im Folgenden wird das Verfahren kurz dargestellt:

 

1)      Die Fachbehörden senden die Verteilungsvorschläge für die Rahmenzuweisungen zur Stellungnahme an das Bezirksamt und die Bezirksversammlungen. Sobald die Vorschläge von einer Fachbehörde vorliegen,

 

2)      werden diese parallel
a) an den bezirklichen Fachbereich m.d.B. um Stellungnahme
b) an den zuständigen Fachausschuss m.d.B. um Stellungnahme
c) an den Haushalts- und Kulturausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

3)      Die erstellten Stellungnahmen der Fachausschüsse gehen (sofern vorhanden) über den Haushalts- und Kulturausschuss am 14.11.2023 (ausgenommen davon ist definitiv der AS, da der Schlüssel noch nicht vorliegt und die nächste Sitzung erst am 20.11.2023 stattfindet)

 

4)      an die Bezirksversammlung zur Zustimmung am 16.11.2023.

 

5)      Die vorliegenden Stellungnahmen der Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleitung werden im Anschluss von RS 11 an die jeweils betroffene Fachbehörde sowie das Amt B der BWFGB weitergeleitet.

 

Derzeit liegen dem Bezirksamt die Rahmenzuweisungen der folgenden Fachbehörden vor:

-          Sozialbehörde

-          Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

-          Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

-          Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

r die Rahmenzuweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen liegt auch schon eine Stellungnahme des Fachbereichs vor, so dass diese in der Anlage RZ BSW aufgenommen wurde.

Von folgenden Fachbehörden liegen die Rahmenzuweisungen derzeit noch nicht vor:

-          Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Seniorenarbeit)

-          Behörde für Kultur und Medien (Stadtteilkultur)

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

1)      Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Kenntnisnahme der Vorlagen gebeten.

 

2)      Die Fachausschüsse werden um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse der Fachausschüsse sind anschließend zur Zustimmung über den HK an die Bezirksversammlung zu überweisen.

 

 

Anhänge

Anlage RZ BAGSFI
Anlage RZ BSW
Anlage RZ BUKEA
Anlage RZ BVM