Anmeldung von Einzelzuweisungen zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024
- Am 04.11.2021 legte das Bezirksamt eine geänderte Anlage „Einzelanweisungen“ vor. Daraufhin wurde die von der Bezirksversammlung in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft überwiesene Drucksache 21-4175 durch die Drucksache 21-4175.1 ausgetauscht.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat mit Schreiben vom 16.08.2021 die Bezirksämter aufgefordert, im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 ihre Bedarfe bis zum November 2021 anzumelden.
Gem. den §§ 39 und 40 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zählen hierzu auch die sog. Einzelzuweisungen (einzeln im Haushaltsplan der jeweiligen Fachbehörde zu veranschlagende Projekte mit Kosten größer 6 Mio€).
Gem. §39 (2) obliegt die Beschlussfassung über die Anmeldung von Einzelzuweisungen den Bezirksversammlungen.
Das Bezirksamt hat hierzu die Bedarfe ermittelt (Anlage).
Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anschreiben
Einzelanweisungen
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