Der Vorsitzende begrüßt zu Beginn der Sitzung Herrn Hoschützky als neues Ausschussmitglied.
Die Tagesordnung wird einstimmig gebilligt.
Der Sprecher von SuedKultur bedankt sich für das große Engagement für den beschlossenen interfraktionellen Antrag der Bezirksversammlung (Drs. 22-1654 betr.: Auskömmliche Finanzierung der Harburger Stadtteilkultur sicherstellen - Rahmenzuweisungen 2027/2028 bedarfsgerecht erhöhen).
Er berichtet von der durchgeführten SuedLese und bedauert, dass es aus dem Landkreis keine Förderzusagen gegeben habe, wo die SuedLese von der dortigen Verwaltung als rein Hamburger Projekt wahrgenommen worden sei. Man werde sich daher im kommenden Jahr nicht erneut im Landkreis um Fördermittel bemühen, auch wenn die SuedLese auch über Hamburgs Stadtgrenzen hinausgehe.
Die Auskunftsperson berichtet von Gesprächen mit Baugenossenschaften im Bezirk zum Aufbau eines Fördernetzwerkes, da diese ein ureigenes Interesse an einer lebendigen Nachbarschaft und einem positiven Wohnumfeld haben.
Da der Kulturpalast im Mai / Juni mit einem Soft Opening starten würde, sei man mit diesem im Austausch, um etwaige zeitliche Doppelungen oder Überschneidungen bei Projekten möglichst zu vermeiden.
Es wird angekündigt, dass am 10.10.2026 die SuedKultur Music Night stattfinden könne. Es habe zwar keine Förderung des Bezirks gegeben, man habe jedoch finanzielle Unterstützung über Baugenossenschaften einwerben konnten.
Die Auskunftspersonen vom Elbdeich e.V. stellen mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) das geplante Projekt vor. Bei der 360-Grad-Installation werden über künstliche Intelligenz Bereiche eines Kaufhauses optisch auf Bildschirmen erzeugt, so dass Besucher dort einen Kaufhausbesuch nach eigenen Wunscheingaben nacherleben können. Man habe mit der Sprinkenhof eine 3monatige Zwischennutzung auf einer Teilfläche vereinbaren können und könnte somit in zentraler Lage einen niedrigschwelligen Zugang zu Kunst und moderner Technik ermöglichen. Die Ausstellung gliedert sich in verschiedene thematische „Shops“ und umfasst Workshops, Klanginstallationen und Mitmachaktionen. Die Ausstellung sei barrierearm und zweisprachig (deutsch/englisch) angelegt. Das Ligetizentrum plane als Kooperationspartner thematisch passende Sonderveranstaltungen und Klangformate.
Zu den anschließenden Fragen aus dem Ausschuss gibt es folgende Rückmeldungen:
Das Projekt sei im Umnutzungsantrag enthalten, der dem Bauamt zur Genehmigung vorliege.
Im Projekt sei eine Miete angegeben, wobei diese bislang nur grob mit der Sprinkenhof besprochen, jedoch noch nicht schriftlich fixiert worden sei. In den Arcaden habe man Räumlichkeiten früher unentgeltlich nutzen können, da das Center ein Interesse an der Belebung von leerstehenden Räumen gehabt habe.
Als Nachnutzungsmöglichkeit wird die Idee einer Wanderausstellung vorgeschlagen.
Sollte die Ausstellung im Karstadt selber nicht realisiert werden können, sei eine räumliche Alternative unmittelbar neben dem Karstadt-Gebäude möglich.
Hinsichtlich der Gesamtfinanzierung verweisen die Auskunftspersonen auf die entsprechende Aufstellung in den Anlagen der Drucksache 22-1144. Neben der möglichen Förderung aus RISE-Mitteln seien Anträge beim Fonds Soziokultur sowie bei verschiedenen Stiftungen gestellt, deren Entscheidungsbewilligungen im Mai / Juni anstünden.
Der Ausschuss bedankt sich für die Vorstellung des Projekts.
Anlagen
Kaufhaus_der_Ideen_Kulturausschuss_Harburg am 30.04.2026 (1240 KB)
Der Vorsitzende stellt eingangs fest, dass die CDU-Fraktion als auch Herr Langanke zu den Anträgen der TOPS 4-6 (Drs. 22-1464, 22-1469 sowie 22-1495) Stellungnahmen an die Gremienbetreuung geschickt hatten, welche an alle Ausschussmitglieder weitergeleitet worden seien.
Die CDU-Fraktion betont als Antragsteller, dass es sich bei den genannten Straßen nicht um eine Benennung neuer Straßen gehe, sondern um die Umbenennung einer bestehenden Straße. Es gehe um den Umgang mit Namensgebern, die im heute in einem politisch anderen Licht als zu früheren Zeiten erschienen. Dies sei auch ohne Namensumbenennung kontextualisierbar.
Die Verwaltung informiert auf Nachfrage zum weiteren Verfahren, dass alle 3 o.g. Anträge ohne Beschluss der Bezirksversammlung in den Kulturausschuss zur Beratung überwiesen worden seien. Diese seien einzeln und unabhängig abzustimmen.
Wenn der Ausschuss zu Anträgen Beschlüsse fasse, sei dies eine Beschlussempfehlung zum weiteren Verfahren, welche die Bezirksversammlung von einer Wirksamkeit nachvollziehen müsse. Alternativ könnten diese Anträge bei Einverständnis aller Fraktionen auch zur weiteren Beratung im Ausschuss verbleiben.
Der Ausschuss kommt überein, zu den Anträgen mit den Drs. 22-1495, 22-1464 sowie Drs. 22-1469 abzustimmen.
Der Ausschuss lehnt den Antrag aufgrund von Stimmengleichheit (mit Stimmen von SPD, Grüne und die Fraktion Linke Harburg bei Gegenstimmen von CDU, AfD und FDP sowie bei Enthaltung von Volt) ab. Diese Abstimmung wird zweimal durchgeführt, da nach der ersten Abstimmungsrunde Uneinigkeit zum Abstimmungsergebnis vorlag: Bei beiden Abstimmungen kommt es zum gleichen Ergebnis.
Die CDU-Fraktion kündigt nachträglich an, dass Sie die Formulierung des Vorsitzenden zur Abstimmung („Wer dafür ist, dass dieser Antrag wieder auf die Tagesordnung der Bezirksversammlung kommt“) als irreführend empfunden habe und rechtlich deren Zulässigkeit prüfen werde. Der Vorsitzende verweist darauf, dass der Ausschuss zwei Abstimmungen zur Sache durchgeführt habe und er vor den Abstimmungen und zwischendurch nachgefragt habe, ob alle mit dem Verfahren einverstanden gewesen seien oder Unklarheiten vorhanden seien.
Nachtrag der Verwaltung; Am Rande des Ältestenrates am 19.05.2026 wurde zwischen dem Vorsitzenden und der CDU-Fraktion vereinbart, dass alle 3 o.g. Abstimmungen auf der kommenden Sitzung des Kulturausschusses am 04.06.2026 wiederholt werden
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wurde mehrheitlich (bei Gegenstimmen von CDU, AfD und FDP) beschlossen.
Nachtrag der Verwaltung; Am Rande des Ältestenrates am 19.05.2026 wurde zwischen dem Vorsitzenden und der CDU-Fraktion vereinbart, dass die Abstimmung zu diesem Antrag auf der kommenden Sitzung des Kulturausschusses am 04.06.2026 wiederholt wird.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wurde mehrheitlich (bei Gegenstimmen von CDU, AfD und Enthaltung der FDP) beschlossen.
Nachtrag der Verwaltung; Am Rande des Ältestenrates am 19.05.2026 wurde zwischen dem Vorsitzenden und der CDU-Fraktion vereinbart, dass die Abstimmung zu diesem Antrag auf der kommenden Sitzung des Kulturausschusses am 04.06.2026 wiederholt wird.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss, dass dieser in Gänze über die Befassung des Antrags befinden müsse, da die seinerzeit antragstellende Fraktion DIE LINKE aufgelöst worden sei
Die Verwaltung bittet die Fraktionen neben der Kenntnisnahme um ein Signal, wie es weitergehen soll, da die Stellungnahme entsprechende Fragen beinhalte. Der Ausschuss verweist auf jüngst beschlossene Anträge zum Thema „Faschismus und Denkmäler“ und plädiert dafür, diese Themen gemeinsam zu behandeln und bis zu einer Klärung den Antrag im Kulturausschuss zu belassen.
Nachtrag der Verwaltung: Es handelte sich bei den angesprochenen weiteren Anträgen um die Drucksachen 22-1677 ( „40 Jahre Harburger Mahnmal gegen Faschismus - Erinnerung erneuern, Haltung zeigen“) sowie den entsprechenden Zusatzantrag der CDU (Drs. 22-1719). Diese Anträge wurden von der Bezirksversammlung beschlossen, jedoch nicht in den Kulturausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Daher sind diese im Hauptausschuss anhängig, der über hierzu eingehende Stellungnahmen beraten werde. Eine gleichzeitige Thematisierung der Anträge mit dieser Drucksache müsste aus den Fraktionen im Hauptausschuss angeregt werden.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Die Fraktionen verständigen sich zum weiten Vorgehen auf einen zu erarbeitenden interfraktionellen Antrag.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Der Vorsitzende informiert, dass die vorliegende Stellungnahme (siehe Drs. 22-1107.01) sich nur auf einen Punkt des Antrags beziehe und schlägt dem Ausschuss vor, dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und der Antrag im Ausschuss verbleiben möge.
Der Ausschuss stimmt diesem Vorgehen zu.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.