22-0064

Antrag SPD betr. Friedrich Ebert zurück in "seine" Halle

Antrag

Letzte Beratung: 07.11.2024 Kulturausschuss Ö 8.1

Sachverhalt


 

An der nach dem ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik benannten Friedrich-Ebert-Halle in Heimfeld befand sich bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten eine Bronzebüste ihres Namensgebers. Diese wurde kurz darauf entfernt und wahrscheinlich rasch zerstört.

Es gelang damit nicht, das Andenken an den großen Demokraten dauerhaft auszulöschen. Die Lücke, die dieses Kunstwerk hinterließ, ist aber nach wie vor vorhanden und wir gegenwärtig nur unzureichend durch eine Fotografie der einstigen Büste gefüllt.

Nach ca. 90 Jahren ist es an der Zeit, dass die Friedrich-Ebert-Halle und damit das Friedrich-Ebert-Gymnasium einen Ersatz für die von den Nazis geraubte Ebert-Büste bekommt

Daher ist es auch und gerade in Anbetracht aktueller politischer Entwicklungen wichtig, diese klaffende Lücke zu schließen als Symbol der vollständigen und endgültigen Niederlage des Faschismus und das Fortbestehen freiheitlich-demokratischer Strukturen, für die Ebert zeitlebens kämpfte.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung des Friedrich-Ebert-Gymnasiums ein Konzept zu erarbeiten für einen Künstlerwettbewerb mit dem Ziel, ein neues Werk gestalten und realisieren zu lassen, dass dem Andenken Friedrich Eberts dient und der wechselvollen Geschichte der Ursprungs-Plastik Rechnung trägt. 

Dieses kann in Anlehnung an das Original oder auch in einer völligen Neudeutung unter Einbeziehung der Entfernung durch die Nazis geschehen. Ebenso ist eine Anlehnung an das Denkmal für Walter-Dudek denkbar, das auf dem neu gestalteten Innenhof Platz gefunden hat.

Der Wettbewerb soll von einer Jury begleitet werden, die sowohl schulische Akteure als auch Fachleute bilden (z.B. AMH Archäologische Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg), ebenso ist die Bezirksversammlung als Beteiligte vorzusehen.

Das Konzept möge Ansätze zu Finanzierung über Öffentliche Mittel wie aus Sonder- und Gestaltungsmitteln einerseits und eine Co-Finanzierung durch ein geeignetes Foundraisingverfahren andererseits beinhalten, dessen Träger beispielsweise der Schulverein sein könnte, der – da gemeinnützig – entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen könnte. Das Konzept möge den Kulturausschuss vorgestellt werden.

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