Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, warum TOP 12 (Harburger Tafel) im Nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung angesetzt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass dies dadurch begründet sei, da es dort auch um die Finanzen der Tafel gehe.
Die CDU-Fraktion verweist auf ihre Bitte im Ältestenrat, die Debatte über die inhaltliche Arbeit der Tafel öffentlich zu führen. Es wird an die entsprechende Handhabung bei einem früheren Gestaltungsmittelantrag der Falkenflitzer erinnert. Das Thema sei durch den Offenen Brief der Harburger Tafel öffentlich; Fragen zu Finanzfragen könne man unabhängig davon im nicht-öffentlichen Teil beraten. Der Vorsitzende führt aus, dass ihm ein entsprechendes Benehmen im Ältestenrat nicht bekannt sei.
Die Verwaltung informiert, dass die Tafel im Vorfeld um eine Beratung im nicht-öffentlichen Teil gebeten habe.
Ergänzung im Nachgang: Die Verwaltung hat die Behandlung des Themas im Ältestenrat recherchiert. Dort fand der Vorschlag der CDU-Fraktion auf Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung keine Zustimmung, sondern wurde von mehreren anderen Fraktionen ausdrücklich abgelehnt, da es sich um einen Gestaltungsmittelantrag handele.
Der Referent der Sozialbehörde führte mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) in das Thema ein. Die„Seniorenberatung“ wurde 2017 in den „Pflegestützpunkt und Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen (PBM)“ integriert, da sich diese Bereiche und die entsprechenden Maßnahmen sehr überschneiden.
Weiterführend berichtet der Referent, dass die Sozialbehörde den „Aktionsplan Age friendly City“ vorbereite, der das „Demografiekonzept 2030“ fortschreibe. Dies Leitbild beinhalte Elemente einer seniorenfreundlichen Stadt, wozu auch Beratungsangebote für SeniorInnen gehören. Dazu zählen
Der Referent erläutert, dass beim Pflegenottelefon noch nicht alle Stellen besetzt seien und in der Anfangsphase keine Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung dieses Angebots erfolgt sei. Begründet wird dies damit, dass in der Anfangsphase die Abstimmung mit den Krankenkassen sowie Feuerwehr und Polizei im Vordergrund gestanden habe. Dies ergänzende Beratungsangebot sei seit Jahresbeginn telefonisch unter der Hamburger Rufnummer 428 99 1000 erreichbar. Eine Öffentlichkeitskampagne zur Bekanntmachung dieses neuen Angebots sei für dieses Jahr geplant.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss wird ausgeführt, dass die Stellenausstattung der PSP vertraglich zwischen den Bezirken, der Sozialbehörde und den Krankenkassen vereinbart sei. Es werde jedoch vom Rechnungshof kritisiert, dass es keine Personalbemessung für die Aufgabe gibt. Auf Nachfrage berichtet die Verwaltung, dass im Bezirk Harburg 2,90 Stellen für die Seniorenberatung sowie 3 Stellen im Pflegestützpunkt vorhanden seien.
Beim Ausblick auf die kommenden Aufgaben verweist der Referent auf folgende Punkte:
• Beginn der vom Rechnungshof geforderten Personalbedarfsermittlung für den PBM
• Novellierung des Landesrahmenvertrages zu den Pflegestützpunkten
• Unterstützung der PBM bei der kultursensiblen Beratung sowie
• Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Bekanntmachung dieses Angebots
Ergänzend hierzu stellt die Verwaltung die voraussichtliche Entwicklung der Harburger Bevölkerung ab 65 Jahren bis zum Jahr 2040 vor. Diese Prognose geht von einer durchschnittlich deutlichen Steigerung (20,4%) dieser Alterskohorte in allen Harburger Stadtteilen aus; lediglich in Marmstorf werden eine abweichende Entwicklung erwartet. Diese Entwicklung werde voraussichtlich in den Stadtteilen Harburg (plus 1338) und Neugraben-Fischbek (plus 1262) am stärksten ausfallen.
Diese Entwicklung habe Auswirkung auf verschiedene Handlungsfelder, wie etwa dem ausreichenden Vorhandensein von barrierearmem Wohnraum, die Schaffung von öffentlichen Toiletten, sichere Straßenquerungen, Mobilitätsangebot, die Gewährleistung der medizinischen Infrastruktur sowie die Schaffung von niedrigschwelligen Begegnungsräumen neben den bestehenden Seniorentreffs.
Der Referent von Jobcenter team.arbeit.hamburg erläutert mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift), dass bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) nicht die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, sondern die Stabilisierung der Betroffenen im Vordergrund der Maßnahme stehe.
Nachdem der Bundestagsbeschluss für den Haushalt des Jahres 2024 vorliege, plane das Jobcenter nun die konkrete Mittelverteilung. Ziel sei die Vorhaltung eines ausgewogenen Instrumentenmixes mit einem 20-25%igen Anteil des sozialen Arbeitsmarktes. Hierzu zählen neben den AGHs auch die Eingliederungszuschüsse zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i SGB II.
Stand jetzt (12.02.2024) werde es bis Ende Januar 2025 in ganz Hamburg anstatt der zunächst geplanten 800 AGHs nun 920 AGH-Plätze geben werde. Harburg würde von diesen 920 Plätzen 105 AGH bekommen: Im Vorjahr waren dies 165 Plätze. Der Referent erläutert, dass der Verlust der Arbeitsgelegenheiten beim Sozialkaufhaus „fairKauf hamburg“ durch die Einrichtung von 20 Arbeitsplätzen nach §16i SGB II halbwegs kompensiert werde: Im Gegensatz zu AGHs könnten diese Arbeitsplätze länger gefördert werden. Auf Nachfrage bejaht der Referent, dass die den geförderten Arbeitsplätzen als erstes den AGH-Beschäftigten angeboten worden sei und viele das Angebot angenommen hätten.
In diesem Kontext wiederholt der Referent seine Ausführungen aus der November-Sitzung des SIGI: Das Jobcenter habe die Aufgabe und das Interesse, für seine Kunden Maßnahmen zu finden, welche diesen bei der beruflichen Integration helfen. Es sei nicht Aufgabe des Jobcenters, sozialintegrative Einrichtungen in den Stadtteilen mit AGH-Plätzen zu unterstützen – auch wenn man diese als sozial wichtig für die betroffenen Standorte erachte. Im Fokus stehe jedoch die Eignung der angebotenen Maßnahme: Dies werde individuell für jeden Einzelfall geprüft.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss antwortet der Referent, dass im Bezirk Harburg derzeit 96% der verfügbaren AGH-Plätze belegt seien.
Siehe Ausführungen zu Drs. 21-3298.01
Siehe Ausführungen zu Drs. 21-2658.01
Der Vorsitzende verweist einleitend auf die vorliegende Senatsantwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss führt die Vertreterin der Polizei aus, dass seit Sommer des vergangenen Jahres aus Sicht der Polizei die Lage in allen Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk Harburg ruhig sei. Es gäbe keine größeren Auseinandersetzungen zwischen einzelnen (ethnischen) Gruppen.
Der Integrationsrat bedankt sich bei den Fraktionen für den Aufruf zur Demonstration „Harburg steht zusammen“.
Der Ausschuss erklärt, den ständigen Tagesordnungspunkt „Integrationsrat Harburg“ beizubehalten.
Die Verwaltung berichtet, dass insgesamt 677 Personen an der Abstimmung teilgenommen haben, davon 381 per E-Mail, 61 per Brief, 119 Personen im Wahllokal in Neugraben sowie 116 Personen im Wahllokal in Harburg. Der Ausschuss zeigt sich über die Gesamtanzahl der Abstimmenden enttäuscht: Vor 5 Jahren hätten über 1.200 Personen an der damaligen Abstimmung zum 2. Integrationsrat teilgenommen.
Als eine mögliche Erklärung wird der Umstand vermutet, dass die Abstimmungsstellen in der Woche und nicht am Samstag angeboten worden seien; zudem habe es bei der Online-Abstimmung technische Schwierigkeiten mit der Registrierung gegeben: 521 Personen haben sich registrieren lassen, davon hätten lediglich 381 Personen tatsächlich abgestimmt. Das Bezirksamt bestätigt auf Nachfrage, dass es auch ein Auswertungsgespräch mit dem Anbieter der Online-Wahlplattform geben werde.
Hinsichtlich der Vertretung des HIR im SIGI wird angemerkt, dass dessen Mitglieder, nach einer entsprechenden Mitteilung durch das Bezirksamt, davon ausgegangen seien, dass deren Mandat zum Ende des Monats Januar 2024 abgelaufen sei. Bisher gibt es zum Ende der Amtszeit des HIR keine genaue Festlegung.
In der Diskussion wird die Auffassung vertreten, dass die Vertreter des Integrationsrats solange kommissarisch im Amt bleiben sollten, bis sich der neue Integrationsrat konstituiert habe. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses soll um diesen Punkt ergänzt werden. Es wird angeregt, dies auch in der Geschäftsordnung des neuen HIR zu verankern.
Der Ausschuss bittet um nachträgliche Übermittlung, wie viele Stimmen auf die jeweiligen Kandidierenden entfallen seien. Die Verwaltung sagt eine entsprechende Übermittlung vor den kommenden Fraktionssitzungen am 22.02.2024 zu.
Nachtrag: Die entsprechende Übersendung ist am 13.02.2024 an die Fraktionen sowie an die Mitglieder des SIGI erfolgt.
Aus dem Ausschuss wird darum gebeten, für 2025 die Zusammenführung von "Harburg feiert Vielfalt" und dem Binnenhafenfest im Jahr mit entsprechendem Vorlauf zu prüfen. Die Integration einer Tagesveranstaltung in ein mehrtägiges Event erscheine möglich und verspreche Synergieeffekte. Die Begründung der Verwaltung für die getrennte Durchführung 2024 werde geteilt.
Lokale Partnerschaften für Demokratie
Die Verwaltung berichtet, dass das entsprechende Bundes-Förderprogramm für die beiden Lokalen Partnerschaften in Harburg und Süderelbe in diesem Jahr auslaufe. Anfang März werden voraussichtlich Vertreter des Bezirksamts nach Berlin eingeladen, um dort zu erfahren, ob und voraussichtlich wie dieses Programm fortgeführt werde. Im Falle einer Fortführung müsse das Bezirksamt einen neuen Förderantrag stellen.
In dem besagten Förderproramm musste bislang jedes geförderte Projekt von der Kommune mit 10% co-finanziert werden: Die Bezirksversammlung habe hierfür bislang pro Partnerschaft 14.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Die Verwaltung beabsichtige einen entsprechenden Antrag für eine Co-Finanzierung ab 2025 einreichen und im HWW vorstellen. Ziel sei es, für das Antragsverfahren nach der Wahl der Bezirksversammlung bzw. in den Sommerferien handlungsfähig zu sein, um ggf. an dem Bewerbungsverfahren zur Fortsetzung dieser Partnerschaften teilnehmen zu können. Der Ausschuss begrüßt dieses Vorhaben.
Gemeinsames Offene Singen am 06.04.2024
Am Samstag, den 06.04.2024, werde es hamburgweit ein gemeinsames Offenes Singen geben, welches die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche organisieren: In Harburg wird dieses auf dem Harburger Rathaus als Zeichen des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie für ein friedliches Zusammenleben stattfinden.
Vesperkirche vom 07.-10.03.2024
Die Harburger Vesperkirche wird vom 7.-10. März 2024 stattfinden. Viele ehrenamtliche Helfer*innen und Kooperationspartner*innen haben bereits ihre Mitarbeit zugesagt, verschiedene Angebote wie ein kostenfreies Essen und Sozialberatung werden gemacht; das Gesundheitsmobil und das Zahnmobil werden vor Ort sein.
Zukunft der Straßensozialarbeit
Der Vorsitzende berichtet über sein Gespräch mit den Referenten der Diakonie, welche bei der Sitzung des SIGI am 12.06.2023 über Hilfsangebote bei Obdachlosigkeit berichtet hatten. Seinerzeit wurde befürchtet, dass die Ergebnisse einer Studie der Stadt Hamburg zur Obdachlosigkeit eine Zentralisierung der Straßensozialarbeit empfehlen könnte.
Nun läge die mündliche Information vor, dass der Bezirk Harburg 2 feste Stellen bekommen werde, welche im Bezirk zur hiesigen Straßensozialarbeit eingesetzt werden können. Die genauen Evaluationsergebnisse werden noch veröffentlicht; es sei eine Ausschreibung geplant.