Wahl eines stimmberechtigten Vertreters der freien Träger der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss
Letzte Beratung: 23.11.2021 Bezirksversammlung Harburg Ö 25.1
Aufgrund des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitglieds besteht die Notwendigkeit der Neuwahl eines stimmberechtigten Mitglieds für die freien Träger.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, eine Person aus der Vorschlagliste als stimmberechtigtes Mitglied der freien Träger im Jugendhilfeausschuss zu wählen.
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