Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds der freien Träger der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss
Aufgrund des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitglieds besteht die Notwendigkeit der Neuwahl eines stimmberechtigten Mitglieds der freien Träger.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, eine Person aus der Vorschlagliste als stimmberechtigtes Mitglied der freien Träger im Jugendhilfeausschuss zu wählen.