Wahl des Jugendhilfeausschusses, hier Festlegung der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder
Letzte Beratung: 19.09.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1.1
Nach § 4 AG SGB VIII kann die Bezirksversammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf zehn oder fünfzehn Mitglieder festlegen.
Um Beschlussfassung über die Anzahl wird gebeten.
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