Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag Die Linke-Fraktion, Grüne-Fraktion und SPD-Fraktion betr.: Zukunft des ehemaligen Karstadtgebäudes - Bereitstellung finanzieller Mittel für eine soziokulturelle Nutzung
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 5.7
Das ehemalige Karstadtgebäude in der Harburger Innenstadt, wurde im Jahr 2024 von der Stadt Hamburg erworben. Das Areal umfasst rund 30.000 Quadratmeter und bietet damit viel Potenzial für den Standort und den Stadtteil als Ganzes. Mit dem Ankauf wollte die Stadt den zentralen Standort sichern um diesen einer neuen, gemeinwohlorientierten Nutzung zuführen.
Seit der Schließung der Karstadt-Filiale steht das Gebäude weitgehend leer. Lediglich kleinere Teilflächen, etwa für das Projekt „Planet Harburg“, werden derzeit genutzt.
Die bisherigen Abstimmungen mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft und der Initiative SuedKultur haben nochmal bestätigt, dass großes Interesse an einer kulturellen und sozialen Nutzung des Gebäudes besteht. Zugleich wurde Kritik bezüglich fehlender Koordination, Transparenz und der Vergabe einzelner Flächen ohne Gesamtkonzept geäußert, dies führte unter anderem zum Rückzug der Kreativ Gesellschaft aus dem Prozess.
Um das Gebäude als Ganzes im Sinne einer integrierten, soziokulturellen Stadtentwicklung zu nutzen, bedarf es zwingend einer übergeordneten Koordinationsstelle und einer gesicherten Finanzierung.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung werden gebeten, sich gegenüber dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dafür einzusetzen, dass Mittel zur Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters oder einer geeigneten Dienstleisterin, wie z. B. der Hamburg Kreativ Gesellschaft, bereitgestellt werden, um die soziokulturelle Nutzung und Entwicklung der bislang nicht vermieteten Flächen des ehemaligen Karstadtgebäudes in Harburg zu koordinieren und zu betreiben.
Darüber hinaus sollen gezielt finanzielle Mittel für die Einrichtung, Instandsetzung und den Betrieb dieser soziokulturell nutzbaren Bereiche zur Verfügung gestellt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung neben den bestehenden Einzelhandelsflächen zu ermöglichen.
Der oder die beauftragte Dienstleister*in soll im Auftrag der Stadt Hamburg sicherstellen, dass die verbleibenden Flächen des Gebäudes als einheitliches Ensemble für Kultur, Kreativität, Bildung und soziale Begegnung genutzt werden und die Zwischennutzung bis zu ihrem Abschluss in diesem Sinne gestaltet wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
25. August 2026
Die Behörde für Behörde für Kultur und Medien nimmt unter Beteiligung der Hamburg Kreativ Gesellschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Behörde für Kultur und Medien stehen - außerhalb der Rahmenzuweisung für Stadtteilkultur - keine zusätzlichen Mittel für die soziokulturelle Nutzung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes zur Verfügung.
Die Hamburg Kreativ Gesellschaft hat sich intensiv mit der Frage der Zwischennutzung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Harburg befasst und hierzu den beteiligten Akteuren Verfahrensvorschläge unterbreitet. Im August 2025 hat sich die Gesellschaft aus dem Prozess zurückgezogen, da weder ein Mandat noch ein Auftrag oder eine gesicherte Finanzierung für ihre Beteiligung vorlagen.
Unabhängig davon besteht weiterhin die Einschätzung, dass das Gebäude als Objekt im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und mit einer langen Laufzeit für Zwischennutzungen geeignet ist, um ein Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft zu entwickeln. Die Strategie der Hamburg Kreativ Gesellschaft basiert auf den Erfahrungen mit der mehrfach ausgezeichneten Transformation des Projekts „Jupiter“ und umfasst insbesondere:
Sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen, ist die Hamburg Kreativ Gesellschaft bereit, an der Entwicklung eines aktivierenden Zwischennutzungskonzeptes und gegebenenfalls auch an dessen Umsetzung mitzuwirken.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt wie folgt Stellung:
Das Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost, dass der Senat im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt hat, zielt darauf, ein attraktives und belebtes urbanes Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und stark nachgefragter Versorgungsfunktion zu entwickeln. Die Nachnutzung des ehemaligen Karstadt-Standorts besitzt dabei eine besondere Bedeutung. Auf der Grundlage der RISE-Förderrichtlinien kann eine soziokulturelle Nachnutzung aus RISE-Fördermitteln der BSW anteilig unterstützt werden, soweit es sich nicht um laufende Betriebskosten handelt. Bislang wurde bei der BSW kein konkreter Förderbedarf angemeldet.
Die Koordination möglicher Zwischennutzungen erfolgt bereits im Auftrag der Finanzbehörde/Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Für die Beauftragung eines zusätzlichen Dienstleisters sieht die BSW keinen Bedarf. Zu diesem Zweck stehen auch keine Mittel der BSW zur Verfügung.
Stellungnahme der Finanzbehörde
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) begrüßt das anhaltende Engagement der Bezirksversammlung Harburg für die Entwicklung des ehemaligen Karstadtgebäudes und nimmt die im Antrag formulierten Anliegen zur Kenntnis.
Im Rahmen der laufenden Machbarkeitsstudie werden derzeit die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes untersucht. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Standort langfristig als öffentliches Zentrum für Kultur, Bildung und Begegnung entwickelt werden soll. Vorgesehen ist insbesondere die Zusammenführung von Bücherhalle, Volkshochschule und dem Archäologischen Museum Hamburg. Das Museum ist bereits in Teilflächen des Erdgeschosses eingezogen und macht die Harburger Geschichte für Besucherinnen und Besucher erlebbar.
Die Realisierung einer soziokulturellen Zwischennutzung setzt voraus, dass sowohl die finanziellen als auch die bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen belastbar geklärt werden können. Angesichts bauordnungsrechtlicher Vorbedingungen sowie fehlender finanzieller Mittel beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) für die zur Umsetzung notwendige Ertüchtigung, vorauslaufende Umbaumaßnahmen sowie erwartbarer Miet- und Betriebskosten des Bestandsgebäudes ist eine Zwischennutzung des Gesamtgebäudes nicht möglich. Der zur Finanzbehörde gehörende LIG konzentriert sich daher darauf, die langfristige Entwicklungsperspektive des Standorts zügig zu planen und umzusetzen.
Unabhängig davon wird geprüft, ob die bereits durch das Museum genutzten Flächen im Erdgeschoss weiterentwickelt werden können.
Im Übrigen siehe die Pressemitteilung der Finanzbehörde vom 28. Juli 2027: Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser - hamburg.de.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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