NEU Gemeinsamer Antrag Die Linke-Fraktion, Grüne-Fraktion und SPD-Fraktion betr.: Zukunft des ehemaligen Karstadtgebäudes - Bereitstellung finanzieller Mittel für eine soziokulturelle Nutzung
Letzte Beratung: 04.11.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.41
Das ehemalige Karstadtgebäude in der Harburger Innenstadt, wurde im Jahr 2024 von der Stadt Hamburg erworben. Das Areal umfasst rund 30.000 Quadratmeter und bietet damit viel Potenzial für den Standort und den Stadtteil als Ganzes. Mit dem Ankauf wollte die Stadt den zentralen Standort sichern um diesen einer neuen, gemeinwohlorientierten Nutzung zuführen.
Seit der Schließung der Karstadt-Filiale steht das Gebäude weitgehend leer. Lediglich kleinere Teilflächen, etwa für das Projekt „Planet Harburg“, werden derzeit genutzt.
Die bisherigen Abstimmungen mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft und der Initiative SuedKultur haben nochmal bestätigt, dass großes Interesse an einer kulturellen und sozialen Nutzung des Gebäudes besteht. Zugleich wurde Kritik bezüglich fehlender Koordination, Transparenz und der Vergabe einzelner Flächen ohne Gesamtkonzept geäußert, dies führte unter anderem zum Rückzug der Kreativ Gesellschaft aus dem Prozess.
Um das Gebäude als Ganzes im Sinne einer integrierten, soziokulturellen Stadtentwicklung zu nutzen, bedarf es zwingend einer übergeordneten Koordinationsstelle und einer gesicherten Finanzierung.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung werden gebeten, sich gegenüber dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dafür einzusetzen, dass Mittel zur Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters oder einer geeigneten Dienstleisterin, wie z. B. der Hamburg Kreativ Gesellschaft, bereitgestellt werden, um die soziokulturelle Nutzung und Entwicklung der bislang nicht vermieteten Flächen des ehemaligen Karstadtgebäudes in Harburg zu koordinieren und zu betreiben.
Darüber hinaus sollen gezielt finanzielle Mittel für die Einrichtung, Instandsetzung und den Betrieb dieser soziokulturell nutzbaren Bereiche zur Verfügung gestellt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung neben den bestehenden Einzelhandelsflächen zu ermöglichen.
Der oder die beauftragte Dienstleister*in soll im Auftrag der Stadt Hamburg sicherstellen, dass die verbleibenden Flächen des Gebäudes als einheitliches Ensemble für Kultur, Kreativität, Bildung und soziale Begegnung genutzt werden und die Zwischennutzung bis zu ihrem Abschluss in diesem Sinne gestaltet wird.
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