Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Unzumutbarer Zugang zum AK Harburg
Beim Veloroutenumbau Kreuzung Eißendorfer Pferdeweg/Denickestraße sind 2 Zebrastreifen und eine Sprunginsel beseitigt worden, dazu ist die Breite der Stra0enquerung von ca. 6m auf 13m gewachsen
Die Zebrastreifen bestanden nach Anwohneraussagen etwa 60 Jahre und hatten sich sehr bewährt.
Da hier aber eine wichtige Zugangsmöglichkeit zum AK besteht, auch eine Bushaltestelle erreicht werden kann, können gehbehinderte Gäste und Patienten die vielbefahrene Straße nur schwer überwinden.
Das ist gefährlich und unzumutbar und bedarf einer sehr schnellen Änderung.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Um die zur Zeit unzumutbar breite und gefährliche Situation am Eingang zum AK Harburg zu verbessern, sollten die bewährten Zebrastreifen wiederhergestellt werden, auch eine Sprunginsel erscheint bei einer Straßenbreite von 13 m erforderlich.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich in diesem Sinne bei den zuständigen Dienststellen einzusetzen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
18. Juli 2025
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung:
Der Einmündungsbereich Denickestraße / Eißendorfer Pferdeweg wurde durch das Bezirksamt
Harburg überplant und neu hergestellt. An dem Planungsverfahren wurde die örtliche Straßenverkehrsbehörde standardmäßig beteiligt.
Gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) soll innerhalb von Tempo 30 Zonen auf besondere Regeln möglichst verzichtet werden, um das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu fördern. Nur wenn nach Einzelfallprüfung die Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen erkannt wird, wären beispielsweise Fußgängerüberwege (FGÜ) zulässig. In diesem Zusammenhang verweist die HRVV auf die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Auch hier wird bei Straßenbaumaßnahmen im Bereich vorhandener FGÜ in bestehenden Tempo 30-Zonen eine Prüfung der Erforderlichkeit gefordert. Hier ist keine automatisierte Übernahme des Bestands vorgesehen.
Im Rahmen des bereits genannten Planungsverfahrens wurde den Plänen des Bezirksamts gefolgt. Aus hiesiger Sicht liegen weder die verkehrlichen noch die örtlichen Voraussetzungen und auch nicht die Erforderlichkeit für die Anordnung eines FGÜ vor.
Dies hat sich bei bereits durchgeführten Verkehrsschauen nach Abschluss der Maßnahme bestätigt. Selbstverständlich werden zukünftig, gerade auch nach Abschluss der derzeit in den angrenzenden Bereichen stattfindenden Baumaßnahmen, weitere Verkehrsschauen durchgeführt, um ein aussagefähiges Bild des Verkehrsraums zu erlangen.
Abhängig von den daraus resultierenden Erkenntnissen, werden mögliche Maßnahmen für die Gewährleistung eines sicheren Verkehrsraums in Abstimmung mit dem Bezirksamt getroffen.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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