22-0074.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Unzumutbarer Zugang zum AK Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt


Beim Veloroutenumbau Kreuzung Eißendorfer Pferdeweg/Denickestraße sind 2 Zebrastreifen und eine Sprunginsel beseitigt worden, dazu ist die Breite der Stra0enquerung von ca. 6m auf 13m gewachsen

Die Zebrastreifen bestanden nach Anwohneraussagen etwa 60 Jahre und hatten sich sehr bewährt.

Da hier aber eine wichtige Zugangsmöglichkeit zum AK besteht, auch eine Bushaltestelle erreicht werden kann, können gehbehinderte Gäste und Patienten die vielbefahrene Straße nur schwer überwinden.

Das ist gefährlich und unzumutbar und bedarf einer sehr schnellen Änderung.

Petitum/Beschluss

Um die zur Zeit unzumutbar breite und gefährliche Situation am Eingang zum AK Harburg zu verbessern, sollten die bewährten Zebrastreifen wiederhergestellt werden, auch eine Sprunginsel erscheint bei einer Straßenbreite von 13 m erforderlich.

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich in diesem Sinne bei den zuständigen Dienststellen einzusetzen.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

18. Juli 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung:

Der Fußnger-Übergang an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg wurde auf Anordnung der Verkehrsbehörde entfernt. Beschwerden aus der Anwohnerschaft führten dazu, dass sich die Verkehrsbehörde (das PK 46) erneut mit dem Sachverhalt auseinandersetzte. Es wurde angeregt, inhe des Krankenhauseinganges, eine Querungshilfe mit Hilfe eines Fahrbahnteilers zu schaffen. Auch ein langgezogener Fahrbahnteiler wurde als geeignete Möglichkeit dargestellt.

Ein erster Entwurf dazu wurde im Ausschuss für Mobilität und Inneres vorgestellt, diesem wurde grundsätzlich auch zugestimmt.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die Planung endgültig auszuarbeiten und mit allen Beteiligten abzustimmen.

Eine finale Fassung wird dann auch der Politik per Verschickung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Sollte jedoch, gem. des Beschlusses, an einem Fußngerüberweg festgehalten werden, ist die örtliche Verkehrsbehörde alleinentscheidend und der Beschluss entsprechend gem. § 27 BezVG an die BIS zu richten.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind bei einer möglichst sicheren Querung der Straße berücksichtigt.

Queckenstedt

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