21-3364.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Taxiversorgung Neugraben und Süderelbe

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.7

Sachverhalt


 

"Ich steh in der Költn und wart auf a Taxi, aber es kummt net, kummt net, kummt net..." lautet es im Text eines Liedes der Band DÖF aus dem Jahr 1983. Heute, vierzig Jahre später, könnte man meinen, das wäre ihnen in Neugraben passiert.

 

Mit Drucksache 21-1719.01 beantwortet die Behörde r Verkehr und Mobilitätswende (BVM) den Antrag der GRÜNE-Fraktion im Januar 2022 wie folgt: "Wir schlagen daher die Erörterung der Thematik durch die BVM mit den o.g. Taxenvermittlungen mit dem Ziel einer Bedienungszusage insbesondere der Harburger Zentrale vor.

r den Fall, dass eine Verbesserung der Bedienung nicht zugesagt wird oder nicht erfolgt, wird die BVM prüfen, ob eine Kooperation mit Taxenbetrieben aus den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden zur Verbesserung der Bedienung in den Gebieten auf der Grundlage von §§ 21, 47 PBefG erfolgen kann. Hierdurch könnte das Aufstellen an den dortigen Taxenständen und auch die Bestellung per Telefon oder App legalisiert werden.

Insbesondere könnte es dadurch niedersächsischen Taxen (beispielsweise aus Neu Wulmstorf) gestattet werden, sich z.B. am Taxenposten Bahnhof Neugraben bereitzuhalten."

 

Offensichtlich hat sich an der Situation nichts geändert. Daher sollte von der genannten Möglichkeit auch Gebrauch gemacht werden.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Kooperation mit Taxenbetrieben aus den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden zur Verbesserung der Bedienung in den Gebieten auf der Grundlage von §§ 21, 47 PBefG zu verhandeln. Hierdurch könnte das Aufstellen an den dortigen Taxenständen und auch die Bestellung per Telefon oder App legalisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Taxenstände am Neugrabener Bahnhof und am Neugrabener Markt. Eine Ausweitung auf den Bereich des Neuwiedenthaler Bahnhofs ist ebenfalls zu prüfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  05.12.2023

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Die Sachlage wurde am 7. November 2023 im Arbeitskreis der Hamburger Taxenverbände und -vermittler unter Federführung der BVM erörtert. Insbesondere die Taxenvermittlung

 

Funk-Taxi Harburg https://funk-taxi-harburg.de/ bestätigte, dass eine regelmäßige Bereitstellung von Taxen sowie eine Bedienung bei dort bestellten Fahrten für den Bereich Neugraben in der Regel nicht erfolgt und auch nicht erfolgen kann. Gründe seien zu lange Anfahrtswege und teils auch Rückfahrtwege in den Kernbereich von Harburg sowie eine zu geringe Nachfrage für eine regelmäßige Taxenbereitstellung. Aus eigener Sachkenntnis ist zu bestätigen, dass eine vergleichbare Situation am S-Bahnhof Neuwiedenthal vorliegt.

 

Bis zum 17. November hatten die Harburger Taxenvermittlung sowie die hamburgweit tätigen Taxenvermittlern die Möglichkeit, die Bedienung der o.g. Gebiete zuzusagen. Dies erfolgte nicht.

 

Die BVM wird mit dem Landkreis Harburg und, wenn dieser zustimmt, mit angrenzenden Taxenunternehmen mit dem Ziel einer Versorgung Kontakt aufnehmen.       

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

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