Antrag SPD betr. Taxiversorgung Neugraben und Süderelbe
"Ich steh in der Költn und wart auf a Taxi, aber es kummt net, kummt net, kummt net..." lautet es im Text eines Liedes der Band DÖF aus dem Jahr 1983. Heute, vierzig Jahre später, könnte man meinen, das wäre ihnen in Neugraben passiert.
Mit Drucksache 21-1719.01 beantwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) den Antrag der GRÜNE-Fraktion im Januar 2022 wie folgt: "Wir schlagen daher die Erörterung der Thematik durch die BVM mit den o.g. Taxenvermittlungen mit dem Ziel einer Bedienungszusage insbesondere der Harburger Zentrale vor.
Für den Fall, dass eine Verbesserung der Bedienung nicht zugesagt wird oder nicht erfolgt, wird die BVM prüfen, ob eine Kooperation mit Taxenbetrieben aus den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden zur Verbesserung der Bedienung in den Gebieten auf der Grundlage von §§ 21, 47 PBefG erfolgen kann. Hierdurch könnte das Aufstellen an den dortigen Taxenständen und auch die Bestellung per Telefon oder App legalisiert werden.
Insbesondere könnte es dadurch niedersächsischen Taxen (beispielsweise aus Neu Wulmstorf) gestattet werden, sich z.B. am Taxenposten Bahnhof Neugraben bereitzuhalten."
Offensichtlich hat sich an der Situation nichts geändert. Daher sollte von der genannten Möglichkeit auch Gebrauch gemacht werden.
Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Kooperation mit Taxenbetrieben aus den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden zur Verbesserung der Bedienung in den Gebieten auf der Grundlage von §§ 21, 47 PBefG zu verhandeln. Hierdurch könnte das Aufstellen an den dortigen Taxenständen und auch die Bestellung per Telefon oder App legalisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Taxenstände am Neugrabener Bahnhof und am Neugrabener Markt. Eine Ausweitung auf den Bereich des Neuwiedenthaler Bahnhofs ist ebenfalls zu prüfen.