Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Taxenstand ohne Taxi - Freigabe von Parkraum an der Neugrabener Marktfläche
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 3.3
An der südlichen Seite der Marktfläche in Neugraben-Fischbek sind zwei Stellplätze für Taxen reserviert (Verkehrszeichen 229 Taxenstand). Hier ist die Nutzung überschaubar. Wer schon einmal versucht hat, hier ein Taxi zu bekommen, ist damit in der Regel gescheitert. Der Bedarf für die beiden Längsstände ist offensichtlich nicht gegeben. Eine Dienstbetrieb scheint aus Sicht der regionalen und stadtweiten Taxenvermittlungen wirtschaftlich nicht leistbar zu sein. Die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburger Taxenordnung auf der Grundlage von § 47 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) möglich. Auch § 21 Abs. 3 PBefG sieht vor, dass die Genehmigungsbehörde einem Taxenunternehmen im öffentlichen Verkehrsinteresse auferlegen kann, seinen Verkehr in bestimmter Weise auszugestalten. Hiervon wird jedoch seitens der Behörde abgesehen: "Diese Maßnahme muss dem Unternehmen auch wirtschaftlich zumutbar sein. Dies erscheint nach den der Genehmigungsbehörde hierzu vorliegenden Informationen nicht zweifelsfrei gegeben zu sein" (BVM zu Drs. 21-1719, Januar 2022).
Mit Drs. 21-3364 bat die Bezirksversammlung Harburg die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Kooperation mit Taxenbetrieben aus den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden zur Verbesserung der Bedienung in den Gebieten auf der Grundlage von §§ 21, 47 PBefG an den Taxenständen am Neugrabener Bahnhof und am Neugrabener Markt und auch im Bereich des Neuwiedenthaler Bahnhofs zu verhandeln.
Mit Schreiben vom 4. Juli 2025 teilte die BVM mit, dass eine Betriebszusage seitens der zuständigen Taxenvermittlungen nicht erreicht werden konnte und daher nach einem Interessenbekundungsverfahren drei Taxiunternehmen aus der Einheitsgemeinde Neu Wulmstorf Ausnahmegenehmigungen zur Bedienung der genannten Stationen für den Zeitraum vom 12.05.2025 bis 11.05.2026 erteilt worden sind.
Während die Versorgung am Neugrabener Bahnhof spürbar besser geworden ist, ist eine Bedienung der Stände am Neugrabener Markt nicht erkennbar. Eine wirtschaftlich auskömmliche Bedienung erscheint hier nicht möglich und insofern ist bis zum 11.05.2026 auch nicht mit einer Versorgungsverbesserung zu rechnen.
Da hier zwei unmittelbar an den Marktplatz, eine Sozialstation, ein Sanitätshaus und einer ärztlichen Niederlassung angrenzende Parkstände faktisch ungenutzt sind, wird die im Rahmen der Verkehrswende erforderliche sinnvolle Aufteilung des Verkehrsraums für den ruhenden Verkehr eingeschränkt. Zuletzt sind in unmittelbarer Nähe zwei Parkstände in Parkflächen der StadtRAD-Station umgewandelt worden und bieten nun Parkraum für 20 Leihräder. Hier ist eine Kompensation sinnvoll und ohne unnötigen Kostenaufwand für eine inzwischen schon geforderte Verlegung möglich, indem diese beiden Parkstände für die ortsübliche Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein umgehend freigegeben werden.
Die zuständige Behörde wird gebeten, das dortige Vorschriftszeichen 229 zu entfernen und die beiden Parkstände in die dort übliche Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein zu übernehmen. Dabei kann ggfs. ein Zusatzzeichen 1026-30 (Taxi frei), in Kombination mit 314 (Parkplatz, ggfs. mit Pfeil, 1053-31 (Nur mit Parkschein), auch künftig eine Besserstellung von Taxen gewährleisten.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
20.Mai 2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
Der Taxenstand „Neugrabener Markt 3 ggü.“ wurde am 14.06.2022 am derzeitigen Standort durch straßenverkehrsbehördliche Anordnung von dem zuständigen, Polizeikommissariat 47 eingerichtet. Vorausgegangen waren Bedarfsmeldungen aus der Bevölkerung und von Hamburger Taxenunternehmen, die an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gerichtet wurden.
Ziel ist es, eine Taxiversorgung des Neugrabener Markts zu ermöglichen und somit die dort ansässigen Arztpraxen, Geschäfte sowie den dreimal wöchentlich stattfinden Wochenmarkt anzubinden. Der Taxenstand am Neugrabener Bahnhof befindet sich in einer fußläufig zu großen Entfernung zum Neugrabener Markt.
Zu berücksichtigen ist zudem die stetig wachsende Bevölkerung des Stadtteils Neugraben-Fischbek und die damit voraussichtlich einhergehenden steigenden Kundenströme im Bereich Neugrabener Markt; dies ergibt sich aus der entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnung.
Am 27.09.2022 bat die Bezirksversammlung Harburg die BVM um eine Verbesserung der Taxiverfügbarkeit im Raum Süderelbe und Erörterung mit den regionalen Taxenvermittlungen. Für den Fall, dass eine Verbesserung der Bedienung nicht zugesagt wird, wurde um Prüfung gebeten, ob mit dem angrenzenden Landkreis Harburg und den dort ansässigen Taxenunternehmen eine Kooperation zur Verbesserung der Bedienung der Taxenstände an den S-Bahnstationen Neugraben und Neuwiedenthal sowie des Neugrabener Markts möglich ist.
Im gegenseitigen behördlichen Einvernehmen mit dem Landkreis Harburg wurde per Ausnahmegenehmigung drei Taxenunternehmen aus der angrenzenden Gemeinde Neu Wulmstorf gestattet, sich mit maximal 50% der genehmigten Taxenflotte an den entsprechenden Taxenständen bereitzuhalten. Diese Ausnahmegenehmigungen sind auf ein Jahr befristet, können jedoch im gegenseitigen behördlichen Einvernehmen verlängert werden.
Aufgrund der zum 11.05.2026 auslaufenden Ausnahmegenehmigungen wurden Anfang April 2026 die relevanten für das Gebiet Süderelbe Hamburger Funkzentralen und Vermittler, insbesondere die Harburger Funkzentrale, angehört, ob nun eine ausreichende Versorgung mit Taxen in der Region Süderelbe verbindlich zugesagt werden kann. Rückmeldungen hierzu gab es leider nicht.
Darauf wurde die Genehmigungsbehörde des Landkreises Harburg um eine Einschätzung gebeten, ob die Erteilung einer einjährigen Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen zum Bereitstellen von Taxen der drei auswärtigen Taxenunternehmen vertretbar und umsetzbar wäre. In diesem Rahmen hatte der Landkreises Harburg die Interessen- und Bedarfslage der entsprechenden Taxenunternehmen aus Neu Wulmstorf abgefragt.
Am 29.04.2026 erteilte die Genehmigungsbehörde des Landkreises eine einjährige Verlängerung der entsprechenden Ausnahmegenehmigungen für das Bereithalten der Taxenunternehmen an den drei zuvor genannten Taxenständen in Süderelbe. Diese sind nun bis zum 11.05.2027 befristet.
Zuvor hatten sich die drei Taxenunternehmen aus Neu Wulmstorf positiv über das vergangene Jahr des Bereitstellens an den entsprechenden Stellen geäußert.
Aus diesen Gründen wird eine Entfernung der Vorschriftszeichen 229 an der Neugrabener Marktfläche abgelehnt, zumal die Fläche nur werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr als Taxenstand ausgewiesen ist.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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