Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Taxenstand ohne Taxi - Freigabe von Parkraum an der Neugrabener Marktfläche
An der südlichen Seite der Marktfläche in Neugraben-Fischbek sind zwei Stellplätze für Taxen reserviert (Verkehrszeichen 229 Taxenstand). Hier ist die Nutzung überschaubar. Wer schon einmal versucht hat, hier ein Taxi zu bekommen, ist damit in der Regel gescheitert. Der Bedarf für die beiden Längsstände ist offensichtlich nicht gegeben. Eine Dienstbetrieb scheint aus Sicht der regionalen und stadtweiten Taxenvermittlungen wirtschaftlich nicht leistbar zu sein. Die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburger Taxenordnung auf der Grundlage von § 47 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) möglich. Auch § 21 Abs. 3 PBefG sieht vor, dass die Genehmigungsbehörde einem Taxenunternehmen im öffentlichen Verkehrsinteresse auferlegen kann, seinen Verkehr in bestimmter Weise auszugestalten. Hiervon wird jedoch seitens der Behörde abgesehen: "Diese Maßnahme muss dem Unternehmen auch wirtschaftlich zumutbar sein. Dies erscheint nach den der Genehmigungsbehörde hierzu vorliegenden Informationen nicht zweifelsfrei gegeben zu sein" (BVM zu Drs. 21-1719, Januar 2022).
Mit Drs. 21-3364 bat die Bezirksversammlung Harburg die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Kooperation mit Taxenbetrieben aus den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden zur Verbesserung der Bedienung in den Gebieten auf der Grundlage von §§ 21, 47 PBefG an den Taxenständen am Neugrabener Bahnhof und am Neugrabener Markt und auch im Bereich des Neuwiedenthaler Bahnhofs zu verhandeln.
Mit Schreiben vom 4. Juli 2025 teilte die BVM mit, dass eine Betriebszusage seitens der zuständigen Taxenvermittlungen nicht erreicht werden konnte und daher nach einem Interessenbekundungsverfahren drei Taxiunternehmen aus der Einheitsgemeinde Neu Wulmstorf Ausnahmegenehmigungen zur Bedienung der genannten Stationen für den Zeitraum vom 12.05.2025 bis 11.05.2026 erteilt worden sind.
Während die Versorgung am Neugrabener Bahnhof spürbar besser geworden ist, ist eine Bedienung der Stände am Neugrabener Markt nicht erkennbar. Eine wirtschaftlich auskömmliche Bedienung erscheint hier nicht möglich und insofern ist bis zum 11.05.2026 auch nicht mit einer Versorgungsverbesserung zu rechnen.
Da hier zwei unmittelbar an den Marktplatz, eine Sozialstation, ein Sanitätshaus und einer ärztlichen Niederlassung angrenzende Parkstände faktisch ungenutzt sind, wird die im Rahmen der Verkehrswende erforderliche sinnvolle Aufteilung des Verkehrsraums für den ruhenden Verkehr eingeschränkt. Zuletzt sind in unmittelbarer Nähe zwei Parkstände in Parkflächen der StadtRAD-Station umgewandelt worden und bieten nun Parkraum für 20 Leihräder. Hier ist eine Kompensation sinnvoll und ohne unnötigen Kostenaufwand für eine inzwischen schon geforderte Verlegung möglich, indem diese beiden Parkstände für die ortsübliche Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein umgehend freigegeben werden.
Die zuständige Behörde wird gebeten, das dortige Vorschriftszeichen 229 zu entfernen und die beiden Parkstände in die dort übliche Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein zu übernehmen. Dabei kann ggfs. ein Zusatzzeichen 1026-30 (Taxi frei), in Kombination mit 314 (Parkplatz, ggfs. mit Pfeil, 1053-31 (Nur mit Parkschein), auch künftig eine Besserstellung von Taxen gewährleisten.
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