21-0958.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Zusatzkosten für Durchführung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse in Zeiten der Covid-19 Pandemie

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.4

Sachverhalt

Durch die Rahmenbedingungen, unter denen in Zeiten der Covid-19 Pandemie die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse durchgeführt werden müssen, entstehen erhebliche zusätzliche Kosten für die Anmietung größerer Räumlichkeiten für Sitzungen und den entsprechenden technischen Aufwand.

Insoweit hat der Senat entsprechende Mittel für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen und Bezirksämter bereitgestellt und Ermächtigungen erteilt.


Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Finanzbehörde und das Bezirksamt werden gebeten, zusätzliche Kosten für die Durchführung von Livestreams, neuer Technologie und Hardware sowie Mieten für die Anmietung größerer Räumlichkeiten für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse aus den beschlossenen zusätzlichen Ermächtigungen für die Bekämpfung der Covid-19 Pandemie im Einzelplan 9.2 zu decken.

Hamburg, am 06.10.2020

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Robert Timmann

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

22. Dezember 2020

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag CDU (Drs. 21-0958) wie folgt Stellung:

Die Erstattungsfähigkeit von Corona bedingten Mehrbedarfen, gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, ist durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April geregelt.

So sind Haushaltsbelastungen daher auf das Notwendige zu beschänken und für den Nachweis eines sorgfältigen Umgangs mit den gesondert bewilligten Ermächtigungen gegenüber Bürgerschaft und Rechnungshof ist ein entsprechendes Controlling im Ist und im Soll erforderlich. Dabei sind nur solche Mehraufwendungen und Mindererlöse berücksichtungsfähig, die tatsächlich auf die Bekämpfung und die Bewältigung der direkten Folgen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind und die gegenüber dem Haushaltsplan zusätzlich sind.

Die Bürgerschaft hat im Übrigen in ihrer Sitzung am 16.12.2020 den Antrag „Demokratische Teilhabe und professionelle Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen“ (Drs. 22/2418) beschlossen, der u.a. zum Inhalt hat, die Bezirksämter dabei zu unterstützen und finanziell in die Lage zu versetzen, die Sitzungen der Bezirksversammlungen durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Anmietung größerer Räumlichkeiten, mobiler Trennwände oder andere geeignete Lösungen) auch unter Pandemie-Bedingungen in Präsenz tagen zu lassen, eine regelhafte Übertragung der Sitzungen der Bezirksversammlungen per Livestream während der Pandemie zu gewährleisten und weitere Beteiligungsformate unter Pandemie-Bedingungen für Sonderveranstaltungen und bei besonderen Anlässen für Ausschusssitzungen zu entwickeln und durchzuführen. Hierfür soll eine Finanzierung aus den für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorhandenen, zentralen Ansätzen des Einzelplans (EP) 9.2 in einem Umfang von bis zu 250.000 Euro jeweils für die Jahre 2021 und 2022 erfolgen.

gez. Heimath

f.d.R.

Hille

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