Antrag CDU betr. Stärkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wegen der Mehrbelastung im Rahmen der Covid-19 Pandemie
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 2.2
Die Covid-19 Pandemie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Bezirksversammlung Harburg und alle ihre Ausschüsse. Die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln erfordern umfangreiche Änderungen im Geschäftsablauf und ständige Suche nach alternativen Räumlichkeiten, zusätzlichem Personal in der Durchführung der Ausschusssitzung und vieles mehr. Dieses verursacht erheblich mehr Arbeitsbelastung und Aufwand für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.
Die Bürgerschaft hat in der Drucksache 22/88 u.a. beschlossen:
3.4.1. Ergänzung stellenplanrechtlicher Regelungen in Art. 9. Der Senat beantragt eine Ergänzung der Stellenplanung rechtlichen Regelungen des Haushaltsausschusses in Art. 9 mit der Nr. 44. Die Ermächtigung soll den Senat in die Lage versetzen, auf sich ergebende personalwirtschaftliche Erfordernisse im Rahmen der Bewältigung der Covid-19 Pandemie zeitnah zu reagieren und eine flexible Anpassung des Stellenbestandes zu ermöglichen, um aus der Pandemie resultierende zusätzliche Aufgaben mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen bewältigen zu können. Die konkret ausgebrachten Stellen werden im nächsten Stellenplan ausgewiesen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, für die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Harburg aufgrund des erheblichen Mehraufwands in der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Nachbereitung der Arbeit der Bezirksversammlung bei der Finanzbehörde eine Stelle der Wertigkeit A10 gem. Art. 9 Nr. 44 des Haushaltsbeschlusses zu beantragen und die erforderlichen Personalkosten ebenso von der Finanzbehörde per Sollübertragung aus den in der o.g. Drucksache dafür zur Verfügung gestellten Mitteln abzufordern.
Hamburg, am 06.10.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Robert Timmann
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