Geschäftsstelle der Bezirksversammlung durch Mehrbelastung im Rahmen der COVID-19-Pandemie personell verstärken Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen, FDP und Die Linke
Die COVID-19-Pandemie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Bezirksversammlung Wandsbek und all ihrer Ausschüsse. Die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen erfordern umfangreiche Änderungen im Geschäftsablauf und ständige Suche nach alternativen Räumlichkeiten, zusätzlichem Personal in der Durchführung der Ausschusssitzungen und vieles mehr. Dies verursacht erheblich mehr Arbeitsbelastung und Aufwand für die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.
Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 22/88 unter anderem beschlossen:
3.4.1 Ergänzung stellenplanrechtlicher Regelungen in Artikel 9 Der Senat beantragt eine Ergänzung der stellenplanrechtlichen Regelungen des Haushaltsbeschlusses in Artikel 9 mit der Nr. 44. Die Ermächtigung soll den Senat in die Lage versetzen, auf sich ergebende personalwirtschaftliche Erfordernisse im Rahmen der Bewältigung der Covid19-Pandemie zeitnah zu reagieren und eine flexible Anpassung des Stellenbestandes zu ermöglichen, um aus der Pandemie resultierende zusätzliche Aufgaben mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen bewältigen zu können. Die konkret ausgebrachten Stellen werden im nächsten Stellenplan ausgewiesen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleitung wird empfohlen, für die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek aufgrund des erheblichen Mehraufwands in der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Nachbereitung der Arbeit der Bezirksversammlung bei der Finanzbehörde eine Stelle der Wertigkeit A 10 gem. Art. 9 Nr. 44 des Haushaltsbeschlusses zu beantragen und die erforderlichen Personalkosten ebenso von der Finanzbehörde per Sollübertragungen aus den in der o.g. Drucksache dafür zur Verfügung gestellten zentralen Mitteln abzufordern.
keine Anlage/n
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