Antwort Kleine Anfrage fraktionsloses Mitglied AfD, betr.: Bußgelder in der Corona-Krise
Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.24
Wie der NDR letztes Jahr im Juni berichtete, hat Hamburg mit Bußgeldern gegen Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt über 650.000 Euro eingenommen. Weit über die Hälfte (6.636) davon richtete sich gegen Hamburgerinnen und Hamburger, die mit mehr Personen aus anderen Haushalten unterwegs gewesen sind als erlaubt. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro bestraft werden. Doch wie sieht die Situation in Harburg aus?
Vor diesem Hintergrund frage ich:
1. Wie viele Bußgelder wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit Veröffentlichung des Corona-Bußgeldkatalogs im Bezirk verhängt (bitte Gesamtzahl und monatlich für den Zeitraum von 2020 und 2021 bis zum jetzigen Zeitpunkt)?
2. Wie viele Bußgelder sind für die einzeln aufgelisteten Verstöße in Bezug auf die Corona-Verordnung verhängt worden (bitte tabellarisch aufgliedern)?
3. Wie hoch ist die Summe der verhängten Bußgelder im Bezirk bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Wie differenzieren sich diese Einnahmen in Abhängigkeit zu den einzeln festgestellten Verstößen (bitte tabellarisch aufgliedern)?
4. Wie viele Widersprüche im Kontext oben genannter Bußgelder sind dem Bezirk seit Einführung bekannt? Wie ist der gegenwärtige Verfahrensstand dieser Widersprüche
5. Aus welchen Gründen hält der Bezirk entsprechende Bußgelder vor dem Hintergrund der aktuellen Fallzahlen weiter für verhältnismäßig? Bis wann sollen diese Bußgelder gelten?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 01.07.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage des fraktionslosen Mitgliedes der AfD (Drs. 21-1508) wie folgt:
1. Wie viele Bußgelder wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit Veröffentlichung des Corona-Bußgeldkatalogs im Bezirk verhängt (bitte Gesamtzahl und monatlich für den Zeitraum von 2020 und 2021 bis zum jetzigen Zeitpunkt)?
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren wurde durch den Senat evoziert und wird im Verantwortungsbereich der Behörde für Inneres und Sport durchgeführt.
Dem Bezirksamt liegen zur Anzahl der rechtswirksam verhängten Bußgelder im Bezirk keine Daten vor.
2. Wie viele Bußgelder sind für die einzeln aufgelisteten Verstöße in Bezug auf die Corona-Verordnung verhängt worden (bitte tabellarisch aufgliedern)?
Dem Bezirksamt liegen die die entsptrechenden Daten nicht vor, s. auch Antwort zu 1..
3. Wie hoch ist die Summe der verhängten Bußgelder im Bezirk bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Wie differenzieren sich diese Einnahmen in Abhängigkeit zu den einzeln festgestellten Verstößen (bitte tabellarisch aufgliedern)?
Dem Bezirksamt liegen die die entsptrechenden Daten nicht vor, s. auch Antwort zu 1.
4. Wie viele Widersprüche im Kontext oben genannter Bußgelder sind dem Bezirk seit Einführung bekannt? Wie ist der gegenwärtige Verfahrensstand dieser Widersprüche?
Dem Bezirksamt sind keine Widersprüche und auch kein Verfahrensstand hierzu bekannt, s. auch Antwort zu 1.
5. Aus welchen Gründen hält der Bezirk entsprechende Bußgelder vor dem Hintergrund der aktuellen Fallzahlen weiter für verhältnismäßig? Bis wann sollen diese Bußgelder gelten?
Die Festlegung, welche Verstöße gegen die Vorgaben der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung als Ordnungswidrigkeit anzusehen sind und mit einem Bußgeld verfolgt werden können, ergibt sich aus der Verordnung selbst (dort § 39).
Bis wann diese Vorschrift weiter gelten wird, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Die Zuständigkeit für die Verordnung und den diesbezüglichen Bußgeldkatalog liegt beim Senat bzw. der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
i.V. Trispel
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