Antwort Kleine Anfrage FDP Fraktion betr.: Überwachung von politischen Infoständen und Verteilaktionen
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.12
Am 11. September haben Mitarbeiter der Bezirksverwaltung im Zentrum von Neugraben Infostände und Verteilaktionen von Parteien überprüft.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 09.11.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1769) wie folgt:
Die Überprüfung von Sondernutzungen erfolgt anlassbezogen oder durch zufällige Erkenntnisse/Beobachtungen. Eine Statistik hierzu, welche zudem Infostände und Verteilaktionen von Parteien, Abgeordneten und Wählergruppierungen von anderen Sondernutzungen differenziert, wird nicht geführt.
Die Überprüfung am 11.9. erfolgte zur Kontrolle der Einhaltung der Regelungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO).
Am 11.9. wurden durch Mitarbeitende des Bezirksamts in verschiedenen Harburger Stadtteilen diverse Info-Stände von Parteien auf Einhaltung der insbesondere in § 10 Abs. 7 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gemachten Vorgaben zum Infektionsschutz kontrolliert und das Personal an den Ständen entsprechend sensibilisiert.
Es sind zwei Verstöße bekannt, welche darauf beruhen, dass unangemeldete Infostände auf der öffentlichen Wegefläche durchgeführt wurden.
Es ist ein Vorgang bekannt, in dem ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Die Höhe des Bußgeldes betrug 178,50 €.
Ein Fall im Jahr 2020, soweit sich die Frage allein auf gerichtliche Verfahren aufgrund von Bußgeld-Vorgängen bezieht.
Wenn sich die Frage auch auf abgelehnte Erlaubnisverfahren bezieht, erhöht sich diese Zahl auf zwei.
In Vertretung
Trispel
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