Antwort: Anfrage bezüglich aktueller Presseberichte zu verhängten Corona Bußgeldern (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller*innen: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan,Norbert Jordan
In den Medien wird berichtet, dass die Hansestadt Hamburg ca. 1,2 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen hat, welche im Rahmen von Corona-Verstößen erhoben wurden.
Hier wird in den Berichten insbesondere der Schwerpunkt bei Nichteinhaltung von Mindestabständen genannt.
Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:
Vorbemerkung:
Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Verstößen gegen die Corona-EindämmungsVO liegt bei der Polizei. Das Ordnungswidrigkeitenmanagement wird dementsprechend zentral durch die BIS (Behörde für Inneres und Sport) betrieben.
Zu 1. – 4.:
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung. Alle Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an die BIS weitergeleitet.
Unterschiedliche Fachämter der Dezernate 3 und 4 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte haben in nächtlichen Kontrollen die Einhaltung des Alkoholverkaufsverbots bis zur Evozierung des Themas durch den Senat überwacht. Hieraus resultierende Anzeigen wurden an die BIS zur Ahndung weitergeleitet.
Eine Erhebung findet mangels Zuständigkeit nicht statt.
Welche Hilfsmittel wurden verwendet um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermitteln?
(Bitte um einzelne Benennung der jeweiligen Hilfsmittel)
Wie wurde die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen dokumentiert?
(Bitte um Auflistung mit welchen Hilfsmitteln und um Erläuterung der Prozeduren wie die Beweissicherung erfolgte)
Wir bitten bei allen obigen Punkten um Auflistung ab Einführung der Corona-Bußgelder.
Die Durchsetzung des Alkoholverkaufsverbots wurde ungeschult überwacht. Wurde eine abgeschlossene Verkaufsverhandlung festgestellt, wurde dieses vermerkt/angezeigt. Mindestabstände werden durch die Polizei überwacht.
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