22-1518

Antwort: Anfrage bezüglich aktueller Presseberichte zu verhängten Corona Bußgeldern (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan,Norbert Jordan

 

In den Medien wird berichtet, dass die Hansestadt Hamburg ca. 1,2 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen hat, welche im Rahmen von Corona-Verstößen erhoben wurden.

Hier wird in den Berichten insbesondere der Schwerpunkt bei Nichteinhaltung von Mindestabständen genannt.

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

Vorbemerkung:

Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Verstößen gegen die Corona-EindämmungsVO liegt bei der Polizei. Das Ordnungswidrigkeitenmanagement wird dementsprechend zentral durch die BIS (Behörde für Inneres und Sport) betrieben.

 

  1. Wie hoch ist, im Bezirk Hamburg Mitte, die Summe an Bußgeldern, welche im Zusammenhang mit Corona-Verstößen erhoben wurden.
    (Bitte um Auflistung und um Benennung welche Art der Verstöße hierbei geahndet wurden.)

 

  1. Wie hoch ist die Summe der noch nicht bezahlten Bußgelder und für welche Art der Verstöße wurde das Bußgeld hier erhoben?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil an Widerspruchsverfahren?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil mit anhängigen Gerichtsprozessen?

 

Zu 1. – 4.:

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Für die Bearbeitung im Bezirk Hamburg Mitte ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR124 – Bußgeldangelegenheiten) zuständig.

    Welche Behörden oder Dienststellen haben die Ordnungswidrigkeiten aufgenommen?
    (Bitte um Auflistung der Art Bußgeldfähigen Corona Verstöße pro Quartal, gegliedert nach Behörde oder Dienststelle)

 

Siehe Vorbemerkung. Alle Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an die BIS weitergeleitet.

 

  1. Wer hat die Ordnungswidrigkeiten gemeldet?

 

Unterschiedliche Fachämter der Dezernate 3 und 4 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte haben in nächtlichen Kontrollen die Einhaltung des Alkoholverkaufsverbots bis zur Evozierung des Themas durch den Senat überwacht. Hieraus resultierende Anzeigen wurden an die BIS zur Ahndung weitergeleitet.

 

  1. Wo waren die Meisten Verstöße zu verzeichnen?
    (Bitte um Auflistung der Orte (grobe Lokalisation) mit Kategorisierung des Ortes (z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Park- und Grünfläche, ÖPNV, öffentlicher Raum, privater Raum etc.))

 

Eine Erhebung findet mangels Zuständigkeit nicht statt.

 

  1. Wer hat die Verstöße überwacht und in welcher Art und Weise erfolgte die Überwachung?

    Haben die überwachenden Personen eine explizite Schulung, in Bezug auf die zu ahndenden Corona Verstöße, erhalten und wie fand diese Schulung statt?

 

Welche Hilfsmittel wurden verwendet um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermitteln?
(Bitte um einzelne Benennung der jeweiligen Hilfsmittel)

 

Wie wurde die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen dokumentiert?
(Bitte um Auflistung mit welchen Hilfsmitteln und um Erläuterung der Prozeduren wie die Beweissicherung erfolgte)

 

Wir bitten bei allen obigen Punkten um Auflistung ab Einführung der Corona-Bußgelder.

 

Die Durchsetzung des Alkoholverkaufsverbots wurde ungeschult überwacht. Wurde eine abgeschlossene Verkaufsverhandlung festgestellt, wurde dieses vermerkt/angezeigt. Mindestabstände werden durch die Polizei überwacht.