19-1796

Kleine Anfrage CDU betr. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bezirksamtsbereich

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abg. Ralf-Dieter Fischer, Ernst Hornung (CDU) und Fraktion

 

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bezirksamtsbereich liegt aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen zum erheblichen Teil im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.

Insoweit besteht ein Bußgeldkatalog, der Zuständigkeiten und Rahmen von Bußgeldern regelt.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Bußgeldbescheide sind vom Bezirksamt Harburg seit 01.01.2012 in folgenden Angelegenheiten erlassen worden?
    a) Melde-, Ausweis-, Pass- und Wohnungswesen,
    b) Soziales,
    c) Ausländerangelegenheiten,
    d) Wirtschafts- und Ordnungswesen,
    e) Gesundheitsrecht,
    f) Tier- und Umweltschutz,
    g) Lebensmittelrecht,
    h) Baurecht,
    i) Tiefbau- und Gartenbauwesen, Grünanlagen
    j) Abfallentsorgung,
    k) Naturschutzrecht.
  2. Wie viele Mitarbeiter sind in den jeweiligen Teilbereichen ganz oder teilweise mit dem Erlass oder der Bearbeitung von Bußgeldbescheiden befasst?
  3. In wie vielen Fällen sind in den jeweiligen Teilbereichen Verwarnungen ausgesprochen worden?
    a) ohne Verwarngeld,
    b) mit Verwarngeld.
  4. In wie vielen Fällen ist vom Rahmen des Bußgeldbescheides in den jeweiligen Teilbereichen abgewichen worden?
    a) nach oben,
    b) nach unten.
  5. In wie vielen Fällen sind die Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden?
  6. In wie vielen Fällen sind rechtskräftig verhängte Bußgelder tatsächlich eingezogen worden?
  7. Wie hoch waren die Gesamteinnahmen durch im Bezirk verhängte Bußgeldbescheide?

 

Ralf-Dieter Fischer              Ernst Hornung

Fraktionsvorsitzender

 

 

Hamburg, am 11.11.2013