21-0959.01

Bußgelder in der Corona-Krise

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.12

Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf

BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

Wie der NDR letztes Jahr im Juni berichtete[1], hat Hamburg mit Bußgeldern gegen Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt über 650.000 Euro eingenommen. Weit über die Hälfte (6.636) davon richtete sich gegen Hamburgerinnen und Hamburger, die mit mehr Personen aus anderen Haushalten unterwegs gewesen sind als erlaubt. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro bestraft werden. Doch wie sieht die Situation in Bergedorf aus?

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 17.06.2021, Fragen 1-4, das Bezirksamt Frage 5 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie viele Bußgelder wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit Veröffentlichung des Corona-Bußgeldkatalogs im Bezirk verhängt (bitte Gesamtzahl und monatlich für den Zeitraum von 2020 und 2021 bis zum jetzigen Zeitpunkt)?

2. Wie viele Bußgelder sind für die einzeln aufgelisteten Verstöße in Bezug auf die Corona-Verordnung verhängt worden (bitte tabellarisch aufgliedern)?

3. Wie hoch ist die Summe der verhängten Bußgelder im Bezirk bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Wie differenzieren sich diese Einnahmen in Abhängigkeit zu den einzeln festgestellten Verstößen (bitte tabellarisch aufgliedern)?

4. Wie viele Widersprüche im Kontext oben genannter Bußgelder sind dem Bezirk seit Einführung bekannt? Wie ist der gegenwärtige Verfahrensstand dieser Widersprüche

 

Zu 1.-4.:

Die Bearbeitung des o.g. Auskunftsersuchens hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Bezirken oder Stadtteilen durch die jeweilige Statistik der zuständigen Bußgeldstelle nicht möglich ist.

Für die Beantwortung der Fragestellungen wäre eine händische Auswertung mehrerer zehntausend Verfahren erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

 

5. Aus welchen Gründen hält der Bezirk entsprechende Bußgelder vor dem Hintergrund der aktuellen Fallzahlen weiter für verhältnismäßig? Bis wann sollen diese Bußgelder gelten?

 

Zu 5:

Bußgelder werden nicht vom Bezirk, sondern von der Bürgerschaft festgelegt.

 

 

Petitum/Beschluss

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