20-4251.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Vervollständigung Alkoholverbot Harburger Rathausplatz / Max-Schmeling-Park

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.60

Sachverhalt


Mitte 2017 hat auf Beschluss der Bezirksversammlung die Verwaltung eine Anordnung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Harburger Rathausplatz / Max-Schmeling-Park getroffen. Das Alkoholverbot auf dem Rathausplatz ist zwischenzeitlich weitgehend beachtet und durchgesetzt worden. Hingegen ist es zu einer Verlagerung des Alkoholkonsums auf einige Betonsitzmöglichkeiten auf der Fläche am Max-Schmeling-Park zwischen Bezirksamt und Rathausplatz gekommen. Insoweit hat die Bezirksverwaltung mitgeteilt, dass eine Verzögerung bei der Umsetzung eingetreten sei, weil Abklärungen mit der Fachbehörde über die Zuständigkeit und Ausweisung der Fläche erforderlich waren. Es war wiederholt angekündigt worden, dass alsbald - spätestens im Herbst dieses Jahres - die Durchsetzung des Verbotes auch auf der restlichen Fläche erfolgen würde.
Leider ist dieses bisher nicht geschehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Hinderungsgründe bestehen für die Umsetzung der Anordnung des
    Alkoholverbotes auf der Fläche nördlich des Max-Schmeling-Parks?

2. Wer ist für die entsprechenden Verzögerungen verantwortlich?

3. Sind etwaige Zweifelsfragen zwischenzeitlich geklärt?

4. Wann wird nunmehr die Anordnung umgesetzt?

Hamburg, am 05.11.2018

Ralf-Dieter Fischer                                      Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender                                  Brit-Meike Fischer-Pinz

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