20-4251.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Vervollständigung Alkoholverbot Harburger Rathausplatz / Max-Schmeling-Park

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.60

Sachverhalt


Mitte 2017 hat auf Beschluss der Bezirksversammlung die Verwaltung eine Anordnung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Harburger Rathausplatz / Max-Schmeling-Park getroffen. Das Alkoholverbot auf dem Rathausplatz ist zwischenzeitlich weitgehend beachtet und durchgesetzt worden. Hingegen ist es zu einer Verlagerung des Alkoholkonsums auf einige Betonsitzmöglichkeiten auf der Fläche am Max-Schmeling-Park zwischen Bezirksamt und Rathausplatz gekommen. Insoweit hat die Bezirksverwaltung mitgeteilt, dass eine Verzögerung bei der Umsetzung eingetreten sei, weil Abklärungen mit der Fachbehörde über die Zuständigkeit und Ausweisung der Fläche erforderlich waren. Es war wiederholt angekündigt worden, dass alsbald - spätestens im Herbst dieses Jahres - die Durchsetzung des Verbotes auch auf der restlichen Fläche erfolgen würde.
Leider ist dieses bisher nicht geschehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Hinderungsgründe bestehen für die Umsetzung der Anordnung des
Alkoholverbotes auf der Fläche nördlich des Max-Schmeling-Parks?

2. Wer ist für die entsprechenden Verzögerungen verantwortlich?

3. Sind etwaige Zweifelsfragen zwischenzeitlich geklärt?

4. Wann wird nunmehr die Anordnung umgesetzt?

Hamburg, am 05.11.2018

Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

22. November 2018

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4251) wie folgt Stellung:

Vorwort der Verwaltung:

Es wird auf die Stellungnahme zum Antrag 20-3909 verwiesen.

1. Welche Hinderungsgründe bestehen für die Umsetzung der Anordnung des
Alkoholverbotes auf der Fläche nördlich des Max-Schmeling-Parks?

2. Wer ist für die entsprechenden Verzögerungen verantwortlich?

3. Sind etwaige Zweifelsfragen zwischenzeitlich geklärt?

Zu 1., 2., 3.:

Nach dem Grünanlagengesetz ist es zulässig, in Grünanlagen ein Alkoholverbot auszusprechen. Die Flächen im Bereich des Max-Schmeling-Parks zwischen Knoopstraße und Rathausplatz sind derzeit immer noch nicht als Grünanlage gewidmet. Für die Widmung ist die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zuständig.

Bereits zum Zeitpunkt der Anordnung des Alkoholverbots auf dem Rathausplatz hatte der Bezirk bei der BUE schriftlich beantragt, die genannten Flächen als Grünanlage zu widmen. Die BUE äußerte daraufhin Bedenken. Zwischenzeitlich wurde von der BUE mitgeteilt, dass die Widmung als Grünanlage erst veranlasst wird, wenn die betreffenden Flurstücke dem Verwaltungsvermögen der Abteilung Stadtgrün zugeordnet wurden – was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war.

Dafür muss eines der Flurstücke geteilt werden. Zuständig dafür ist der Landesbetrieb Immobilienverwaltung und Grundvermögen. Die Teilung wurde beauftragt.

Zu 4.

Wann wird nunmehr die Anordnung umgesetzt?

Nach Veröffentlichung der Widmung als Grünanlage im Amtlichen Anzeiger kann das Bezirksamt das ergänzende Alkoholverbot umgehend anordnen. Die Veröffentlichung der Anordnung im Amtlichen Anzeiger kann üblicherweise innerhalb einer Woche erfolgen. Die Anordnung kann am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Max-Schmeling-Park Harburger Rathausplatz Knoopstraße
Stadtteile

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Themen Beta

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