Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Überlastung-/Rückstandsanzeigen von Bediensteten des Bezirksamtes Harburg
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 2.2
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hat sich die Anzahl von Überlastungs-/Rückstandsanzeigen in den Jahren
2017 und 2018 im Bezirksamt in den einzelnen Dezernaten, Ämtern und Fach-
abteilungen entwickelt?
2. In welchem Umfang sind die Überlastungsanzeigen aus Sicht der Amtsleitung
begründet?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind in den Dezernaten getroffen worden, um
Rückstände zu vermeiden bzw. Überlastungen abzubauen und auszuschließen?
4. In welchen Geschäftsbereichen gibt es Überlastungsschwerpunkte?
5. Wie schätzt die Amtsleitung die Dunkelziffer ein, dass Mitarbeiter Überlastungs-
anzeigen, obgleich erforderlich, nicht machen, weil sie diese für wenig erfolgreich
halten oder dienstliche Nachteile befürchten?
Hamburg, am 07.06.2018
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21.06.2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-3907) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Im Bezirksamt Harburg ist der Umgang mit Rückstandsanzeigen geregelt. Explizite Regelungen für Überlastungsanzeigen gibt es nicht.
Zu 1., 3. und 4.
Für die Jahre 2017 und 2018 ist die Anlage 1 zu beachten.
Zu 2.
Eine Rückstandsanzeige war unbegründet, die weiteren begründet.
Zu 3.
Neben den in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen bei Vorliegen einer Rückstandanzeige wurden zur Vermeidung von Rückständen im Dezernat 2 im Bereich des Einwohneramtes zeitlich befristete Stellen geschaffen und temporäre Unterstützungskräfte eingestellt. Beim Standesamt wurde ebenfalls eine Unterstützungskraft zeitlich befristet eingestellt und Stundenaufstockungen von Kolleginnen und Kollegen sind erfolgt.
Zu 4.
In beiden Fachämtern des Dezernates Bürgerservice kommt es aufgrund verschiedener Sachlagen zu einem hohen Arbeitsaufkommen.
In den Geschäftsbereichen WBZ 2 (Bauaufsicht), WBZ 3 (Geschäftszimmerbereich und Sondernutzungsabschnitt) und WBZ 4 (Naturschutz) sind immer wieder aufgrund von Personalengpässen Problemlagen gegeben.
Problemlagen gab es in der Friedhofsverwaltung, im Bereich der Baumkontrolle, Wasserwirtschaft und im Abschnitt Straßen.
Zu 5.
Die Behandlung von Rückstandsanzeigen ergibt sich aus Nr. 3.1.2 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter vom 26.01.2009. Dazu hat das Bezirksamt Harburg die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Dienstanweisung 4/1-8,0 „Behandlung von Rückstandsanzeigen“ erlassen. Diese Dienstanweisung wurde inzwischen durch eine vom Bezirksamt am 13.11.2017 erlassene Dienstvereinbarung zum Umgang mit Rückstandsanzeigen abgelöst. Hiernach muss jede(r) Beschäftigte die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten unterrichten, wenn größere Arbeitsrückstände zu entstehen drohen.
Insofern sieht das Bezirksamt keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Dunkelziffer existiert.
Dierk Trispel
Anlage
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