Überlastungsanzeigen von Beschäftigten des Bezirksamtes Bergedorf
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5
Kleine Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs und Fraktion Die Linke
Im Falle von Überlastungen haben die Beschäftigten des Bezirksamtes die Möglichkeit, diese der Dienststelle anzuzeigen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren. In Hamburg sind Beschäftigte zudem verpflichtet, Vorgesetzte über „drohende größere Arbeitsrückstände“ zu unterrichten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf beantwortet die Fragen 1 bis 4 in der anliegenden Tabelle.
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Übersicht der Überlastungsanzeigen
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