22-0493

Überlastungsanzeigen von Beschäftigten des Bezirksamtes Bergedorf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs und Fraktion Die Linke

Im Falle von Überlastungen haben die Beschäftigten des Bezirksamtes die Möglichkeit, diese der Dienststelle anzuzeigen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren. In Hamburg sind Beschäftigte zudem verpflichtet, Vorgesetzte über „drohende größere Arbeitsrückstände“ zu unterrichten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche Überlastungsanzeigen oder Rückstandsanzeigen sind von wie vielen Beschäftigten seit dem 01.07.2024 abgegeben worden? Bitte nach Dezernaten, Fachämtern und Abteilungen aufschlüsseln.
  1. Welche Gründe liegen jeweils für diese Anzeigen vor?
  1. lt die Bezirksamtsleitung diese Anzeigen für begründet? Bitte Antwort jeweils ausführen.
  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Überlastungen oder Arbeitsrückstände zu beseitigen?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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