21-0798.01

Antwort Anfrage CDU betr. Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.88

Sachverhalt

Nach vorliegenden Informationen, sind im Bezirksamt Harburg folgende Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern abgegeben worden:

2015 24

2016 34

2017 16

2018 30

2019 24

2020 (1. Halbjahr) 6

Die Anzahl von Überlastungsanzeigen liegt - mit Ausnahme des Bezirksamtes Hamburg-Mitte - höher als in den anderen Bezirksämtern.

1. Wie erklärt die Bezirksverwaltung die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Belastungsanzeigen in den einzelnen Kalenderjahren?

2. Sind die Überlastungsanzeigen sämtlich begründet gewesen?

3. Sind Überlastungsanzeigen ggf. auf Personalmangel zurückzuführen?

4. Wie hoch war die Anzahl der Überlastungsanzeigen, insbesondere 2019 und 2020 im Einzelnen für nachfolgende Bereiche?

a) Amt für Soziale Dienste

b) Bauprüfung

c) Management des öffentlichen Raums mit Wasserwirtschaft, Grundsicherung, Soziales und wirtschaftliche Jugendhilfe

d) Amtsvormundschaften, Baumkontrolle und Veterinärwesen

5. Welche Maßnahmen hat die Leitung des Bezirksamtes im Einzelnen getroffen, um die Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren und ggf. Aufgaben zügig und sachgerecht wahrnehmen zu können?

6. In welchem Umfang ist im Einzelnen bei der Durchführung von Verwaltungsaufgaben die Prioritätensetzung verändert worden?

7. In welchem Umfang sind Aufgaben des Bezirksamtes ausgelagert worden?

8. Welche Veränderung ist ggf. im Einzelnen bei den Aufgabenzuschnitten erfolgt?

9. Hat es beschleunigte oder überlappende Stellenbesetzungen gegeben, die zu einer Entspannung geführt haben?

10. Welche konkreten Aufgaben konnten nicht oder nicht in angemessenem Zeitraum abgearbeitet werden?

11. Welche Nachteile oder Wartezeiten sind dadurch in den einzelnen Arbeitsbereichen für die Bürger entstanden?

Hamburg, am 19.08.2020

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer

Brit-Meike Fischer-Pinz

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

20.08.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0798) wie folgt Stellung:

  1. Wie erklärt die Bezirksverwaltung die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Belastungsanzeigen in den einzelnen Kalenderjahren?

Mangels vergleichbarer Erfassungsmodalitäten in den Bezirksämtern lässt sich diese Frage nicht beantworten.

  1. Sind die Überlastungsanzeigen sämtlich begründet gewesen?

Ja.

  1. Sind Überlastungsanzeigen ggf. auf Personalmangel zurückzuführen?

Im Einzelfall, ja.

  1. Wie hoch war die Anzahl der Überlastungsanzeigen, insbesondere 2019 und 2020 im Einzelnen für nachfolgende Bereiche:
  1. Allgemeiner Sozialer Dienst

2019: 11 2020: 2

  1. Bauprüfung

2019: 4 2020: 0

  1. Management des öffentlichen Raums mit Wasserwirtschaft, Grundsicherung, Soziales und wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Wasserwirtschaft: 2019: 2 2020: 0
  • Grundsicherung und Soziales: 2019: 2 2020: 2
  • Wirtschafltiche Jugendhilfe: 2019: 2 2020: 0
  1. Amtsvormundschaften, Baumkontrolle und Veterinärwesen
  • Amtsvormundschaften: 2019: 1 2020: 0
  • Baumkontrolle: 2019: 1 2020: 0
  • Veterinärwesen: 2019: 1 2020: 0
  1. Welche Maßnahmen hat die Leitung des Bezirksamtes im Einzelnen getroffen, um die Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren und ggf. Aufgaben zügig und sachgerecht wahrnehmen zu können?

Als Maßnahmen wurden Prioritätensetzung, Auslagerung von Aufgaben, Veränderung von Aufgabenzuschnitten, beschleunigte und/oder überlappende Stellenbesetzungen vorgenommen.

  1. In welchem Umfang ist im Einzelnen bei der Durchführung von Verwaltungsaufgaben die Prioritätensetzung verändert worden?

So detailliert wird dies nicht erfasst.

  1. In welchem Umfang sind Aufgaben des Bezirksamtes ausgelagert worden?

So detailliert wird dies nicht erfasst.

  1. Welche Veränderung ist ggf. im Einzelnen bei den Aufgabenzuschnitten erfolgt?

So detailliert wird dies nicht erfasst.

  1. Hat es beschleunigte oder überlappende Stellenbesetzungen gegeben, die zu einer Entspannung geführt haben?

Im Einzelfall, ja.

  1. Welche konkreten Aufgaben konnten nicht oder nicht in angemessenem Zeitraum abgearbeitet werden?

So detailliert wird dies nicht erfasst.

  1. Welche Nachteile oder Wartezeiten sind dadurch in den einzelnen Arbeitsbereichen für die Bürger entstanden?

So detailliert wird dies nicht erfasst.

Gez. Fredenhagen

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