Antwort auf Große Anfrage Fraktion Die Linke nach § 24 BezVG betr.: Sachstand und Umsetzung der Bezirksverwaltungsreform
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.28
Mit der Veröffentlichung „Gemeinsame Eckpunkte für eine Bezirksverwaltungsreform“ wurden zwölf Leitlinien für die künftige Modernisierung der Hamburger Bezirksverwaltung vorgestellt. Ziel ist es unter anderem, die Verwaltungsleistungen bürgernäher, digitaler und effizienter zu gestalten sowie die Handlungsmöglichkeiten der Bezirksämter zu stärken.
Die Bezirksversammlung Harburg hat hierzu bereits beschlossen, eine auskunftsfähige Person in den Hauptausschuss einzuladen, um die geplanten Reformen und deren Auswirkungen auf den Bezirk Harburg zu erläutern.
Um den Hauptausschuss sachgerecht vorbereiten zu können, fragen wir die zuständige Behörde:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
16. Juli 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg, Drs. 22-1950, wie folgt:
Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion Die Linke zum Sachstand und zur Umsetzung der Bezirksverwaltungsreform nimmt Bezug auf die im Rahmen der „Gemeinsamen Eckpunkte für eine Bezirksverwaltungsreform“ formulierten Leitlinien, welche eine Modernisierung der Hamburger Bezirksverwaltung anstreben.
Es ist hervorzuheben, dass diese Eckpunkte bislang als Absichtserklärung der Bezirksamtsleitungen vorliegen und somit den aktuellen Stand des Reformprozesses noch nicht abschließend abbilden. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Reformmaßnahmen befinden sich derzeit in der Vorbereitung einer Drucksache durch den Senat, welche als Entscheidungsgrundlage für die Bürgerschaft dienen wird. Erst auf Basis dieser verbindlichen Beschlussvorlage können belastbare Aussagen zu den einzelnen Fragestellungen getroffen und eine fundierte Beantwortung der vorliegenden Anfrage erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass die bislang vorliegenden Informationen noch keinen finalen Umsetzungsstand widerspiegeln und die detaillierte Analyse der Auswirkungen auf die Bezirksämter, insbesondere das Bezirksamt Harburg, sowie auf die Zuständigkeiten, Ressourcenverantwortung und organisatorischen Strukturen erst nach Verabschiedung der Drucksache erfolgen kann.
Das Bezirksamt Harburg wird daher die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und steht für eine umfassende und sachgerechte Auskunftserteilung im Rahmen der parlamentarischen Verfahren zur Verfügung.
Carstensen
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