Gemeinsamer Antrag die Linke Harburg SPD GRÜNE Harburg betr.: Gemeinsame Eckpunkte für eine Bezirksverwaltungsreform
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 5.13
Am 7. Mai informierte die Pressestelle Harburg, dass die Bezirksamtsleitungen ausgehend vom Koalitionsvertrag gemeinsam mit der Behörde für Finanzen und Bezirke in einem Strategieprozess erste Leitplanken für eine weitere Modernisierung der Hamburger Bezirksverwaltung erarbeitet haben. Übergeordnetes Ziel ist es, die bezirklichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger künftig noch digitaler, bürgernäher und schneller anbieten zu können und gleichzeitig die verwaltungsinterne Zusammenarbeit effizienter zu gestalten. Diese Impulse sollen in den weiteren Reformprozess, an dem Senat, Bürgerschaft und Bezirksversammlungen intensiv beteiligt werden, einfließen.
Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen eine Modernisierung und Optimierung von Organisationsstrukturen und Rechtsvorschriften sowie die Vereinfachung von Prozessen und eine Vertiefung der Bürgerbeteiligung vor Ort.
Dabei wurden laut Mitteilung die folgenden 12 Eckpunkte zu verschiedenen aktuellen und zukünftig möglichen Aufgaben in den Bezirken herausgearbeitet:
1. Die Bezirksämter sollen durch größere Ressourcenverantwortung und Budgetrechte gestärkt werden und damit auch stärkere Verantwortung für die zielführende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel übernehmen können.
2. Die Bezirksämter sollen bessere rechtliche Rahmenbedingungen erhalten, um übergreifende Organisationsformen auf bezirklicher Ebene zu ermöglichen, wenn dies qualitative und wirtschaftliche Vorteile bringt und diese ohne örtlichen Gestaltungsspielraum bedient werden können (Stichwort Shared Service).
3. Die Bezirksämter sollen die Möglichkeit erhalten, Bezirksbetriebe einzurichten. Ein Beispiel hierfür könnte der Hamburg Service vor Ort sein, der als Kernfunktion kommunaler Verwaltung zu einem Bezirksbetrieb unter Verantwortung der Bezirksbehörde und Mitwirkung der Bezirksämter weiterentwickelt werden könnte.
4. Die Bezirksämter sollen in den Bereichen, in denen sie reale Gestaltungsspielräume haben, gestärkt werden – von der örtlichen Bau- und Verkehrsplanung bis zur Sozialraumentwicklung.
5. Die Bezirksämter fördern und fordern die konsequente Digitalisierung durch barrierefreie End-to-End-Prozesse für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
6. Die Bezirksämter sollen weitere flexible Ausgleichsmechanismen bei unterschiedlichen Belastungen der Bezirksämter untereinander schaffen können (Stichwort Support Unit).
7. Die Bezirksämter sind Treiber der Beschleunigungsoffensive einfach.hamburg und der Sozialstaatsreform. Dazu gehört eine konsequente Beschleunigung von Planungs-, genehmigungs- und Verwaltungsprozessen und die Weiterentwicklung der bezirklichen Sozialraumplanung, damit die staatlichen Leistungen vor Ort mit hoher Wirksamkeit ihre Ziele erreichen.
8. Die Bezirksämter leisten ihren Beitrag für eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung in der Stadt. Dazu gehört auch eine ehrliche Aufgabenkritik auf allen Ebenen, Abbau von Doppelstrukturen, klarere Trennung zwischen ministeriellen und kommunalen Aufgaben.
9. Die Bezirksämter stärken die lokale Demokratie durch wirksame Bürgerbeteiligung vor Ort bei vorgegebenen Verfahren oder informellen Beteiligungsanlässen – dies wird unterstützt durch eine fachliche Leitstelle bei der Bezirksbehörde.
10. Die Bezirksämter sollen weiterhin eine hohe Präsenz vor Ort gewährleisten. Geprüft wird ein Konzept, mit dem beispielsweise die Funktion der Regionalbeauftragten zu ansprechbaren Kümmerern weiterentwickelt wird.
11. Die Bezirksämter müssen für besondere Aufgaben unter Berücksichtigung von Organisation und Größe gerüstet sein. Hierbei stehen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz besonders im Fokus.
12. Die Bezirksämter müssen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in die Lage versetzt werden, diese vielfältigen Aufgaben auch angemessen zu erfüllen. Dass von der Hamburg-Zulage besonders die Bezirksämter profitieren, ist ein erster wichtiger Schritt.
Vor dem Hintergrund, dass Reformen zur Modernisierung der Verwaltung, zur Steigerung der Effizienz sowie zur Stärkung der Bürgernähe grundsätzlich zu begrüßen sind, wird der Bezirksamtsleiter gebeten, im Hauptausschuss eine auskunftsfähige Person zu entsenden, die dort über den aktuellen Stand sowie die Auswirkungen der Bezirksverwaltungsreform berichtet.
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