Antwort auf Anfrage Fraktion Die Linke Harburg nach § 24 BezVG betr.: Auswirkungen des Bewerbungskonzeptes Olympia auf den Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.10
Im Mai 2025 wurde verkündet, dass Hamburg sich für die Austragung der Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 bewirbt. Ein erstes Bewerbungskonzept wurde der Öffentlichkeit vorgestellt, im weiteren Verlauf folgten Informationsveranstaltungen in den Bezirken.
Im Unterschied zu anderen Bezirken ist Harburg bislang nicht als Austragungsort vorgesehen. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass Planungen und Ressourcen mittelbar dennoch Auswirkungen auf den Bezirk haben – etwa durch gebundene Personalkapazitäten, priorisierte Infrastrukturmaßnahmen in anderen Stadtteilen oder zurückgestellte Projekte vor Ort. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Bezirk Harburg bereits in die Planungen eingebunden ist, welche Ressourcen gebunden werden und welche konkreten Auswirkungen sich ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
20. Mai 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der DIE LINKE-Fraktion wie folgt Stellung:
Die Wahlgeschäftsstelle sowie die Abstimmungsdienststelle, die im Bezirk Harburg dem Fachamt Interner Service zugeordnet sind, sind für die Organisation und Durchführung des Bürgerschaftsreferendums zuständig. Die Wahlgeschäftsstelle verfügt über eine Leitungskraft in Vollzeit sowie drei Beschäftigte, die in Teilzeit mit einem Stundenumfang von 24, 30 und 30 Wochenstunden beschäftigt sind.
In der Abstimmungsdienststelle sind neun Beschäftigte in Vollzeit beschäftigt.
Insgesamt werden sowohl für die Abstimmungsstellen im Bezirk Harburg als auch für das Auszählzentrum zusätzlich voraussichtlich 616 Wahlhelfende benötigt.
Einen weitergehenden Einsatz von Beschäftigten des Bezirksamts etwa im Zusammenhang mit der Planung zur Bewerbung für olympische und paralympische Spiele in Hamburg gibt es nicht.
Fehlanzeige.
Fehlanzeige.
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.
Die Personalkosten der unter Ziff. 1 genannten Teilzeitbeschäftigten der Wahlgeschäftststelle und der Abstimmungsdienststelle sowie der Wahlhelfenden werden von Landeswahlamt erstattet, daher Fehlanzeige.
Nein.
Carstensen
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