Antwort auf Anfrage SPD betr. Leerstand von Häusern in der Waldfriedensiedlung Hausbruch
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.7
In der Waldfriedensiedlung in Hausbruch stehen mindestens 5 Häuser seit über einem Jahr leer. Es soll sich hierbei um Grundstücke handeln, welche aufgrund eines sogenannten „Heimfalls“ wieder an die Stadt Hamburg zurückgegangen sind, da es sich um Erbpachtgrundstücke handelt. Die Häuser, bis zu dem Zeitpunkt bewohnt und in einem akzeptablen Zustand, sind nun dem Verfall ausgesetzt. Dieses ist in Zeiten von knappem Wohnraum nicht hinzunehmen. Außerdem greift in diesen Fällen, das HmbWoSchG.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich mehrere Fragen zur aktuellen Situation und zu den künftigen Planungen für die betroffenen Gebäude.
Fragen an die Verwaltung:
1. Liegt der Verwaltung eine aktuelle Meldung der leerstehenden Häuser in der Waldfriedensiedlung vor (z. B. Anzahl und Zustand)?
2. Wenn ja, handelt es sich bei diesen Grundstücken tatsächlich um Flächen, die durch einen Heimfall wieder an die Stadt Hamburg übergegangen sind?
3. Wer ist für die leerstehenden Häuser zuständig?
4. Welche Maßnahmen sind für die betreffenden Gebäude vorgesehen?
o a) Sanierung oder Instandsetzung
o b) Abriss und Neubebauung
5. Falls derzeit keine Nutzung erfolgt: Welche zeitlichen Planungen bestehen, um die Grundstücke bzw. Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen?
Da die Häuser seit längerer Zeit leer stehen sollen und die Grundstücke offenbar in städtisches Eigentum übergegangen sind, besteht öffentliches Interesse an der künftigen Entwicklung und Nutzung der Waldfriedensiedlung
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
14. November 2025
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1068, wie folgt:
Nein. Dem für den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes zuständigem Fachamt liegen keine Meldungen über leerstehende Häuser in der Waldfriedensiedlung vor.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, sind dort fünf Fälle in Bearbeitung, bei denen das Erbbaurecht durch Zeitablauf endete und nicht verlängert wird. Ein Heimfall liegt nicht vor. Die Gebäude dürfen mit Ende des Erbbaurechtes nicht mehr bewohnt werden. Die Fälle befinden sich in verschiedenen Stadien der Abwicklung. Die Grundstücke werden nach Abschluss der Verfahren voraussichtlich neu im Erbbaurecht vergeben.
3. Wer ist für die leerstehenden Häuser zuständig?
Grundsätzlich zuständig für Wohnhäuser sind nach HmbWoSchG die Verfügungsberechtigten, also in der Regel die Eigentümer. Sofern es sich bei den betreffenden Objekten um Wohnraum im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) handelt, wäre im Hinblick auf die Beseitigung einer Zweckentfremdung durch Leerstand das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) und dort der Abschnitt Wohnraumschutz zuständig.
Konkrete Aussagen könnten erst nach Kenntnis der konkreten Adressen getroffen werden.
4. Welche Maßnahmen sind für die betreffenden Gebäude vorgesehen?
o a) Sanierung oder Instandsetzung
o b) Abriss und Neubebauung
Hierzu liegen beim Fachamt VS keine Erkenntnisse vor.
5. Falls derzeit keine Nutzung erfolgt: Welche zeitlichen Planungen bestehen, um
die Grundstücke bzw. Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen?
Hierzu liegen beim Fachamt VS keine Erkenntnisse vor.
Carstensen
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