20-1303

Wird das Bezirksamt bei leerstehendem Wohnraum ausreichend tätig?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage der BAbg. Noetzel, Emrich, Froh und der CDU-Fraktion

 

Wie aus einer Antwort des Bezirksamts auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der SPD-Fraktion deutlich wurde, sind dort Wohnungsleerstände, die bereits seit fünf Jahren andauern, nicht bekannt gewesen. Dieser lange Zeitraum ist umso ärgerlicher, als das nach dem Ham­bur­gischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) ein Leerstehenlassen von mehr als vier Monaten schon als Zweckentfremdung definiert wird und das Bezirksamt zur Einleitung verschiedener Maßnahmen berechtigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele anlassbezogene Prüfungen der Zweckentfremdung gab es im Bezirks Bergedorf seit 2011? (Bitte für die Einzeljahre aufschlüsseln)

 

  1. In wie vielen Fällen erfolgte seit 2011 eine Anordnung zur Wohnnutzung? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln)

 

  1. In wie vielen Fällen wurden seit 2011 Treuhänder für die Wiederherstellung von Wohnzwecken eingesetzt? (Bitte für die Einzeljahre aufschlüsseln)

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren sind in den Jahren 2011 – 2017 eingeleitet worden? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln)

 

  1. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld seit 2011 verhängt? (Bitte pro Jahr angeben)

 

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente sind im Bezirksamt für die Einhaltung des HmbWoSchG seit 2011 vorgesehen?
  2. Sind diese in den Jahren 2011 – 2017 voll besetzt gewesen? Wenn nein, bitte pro Jahr aufschlüsseln

 

  1. Wie lange dauert es von der Kenntnisnahme einer Zweckentfremdung bis zu einer Überprüfung vor Ort durch das Bezirksamt? (Bitte für den Zeitraum 2011 – 2017 aufschlüsseln)

 

  1. Findet dann regelmäßig eine Überprüfung vor Ort statt?

 

  1. Sind bezüglich der in der Drs. 20-1301 vom 27.7.2017 genannten Gebäude schon Maßnahmen eingeleitet worden? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. In wie vielen Fällen gab es Seitens des Bezirksamts eine Nachkontrolle, ob die Wohnnutzung nach einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wieder hergestellt wurde? (Bitte für die Einzeljahre seit 2011 aufschlüsseln)

 

  1. In wie vielen Fällen seit 2011 war die Wiederherstellung nach der gesetzten Frist noch nicht umgesetzt? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln)

 

  1. Wie ist das Bezirksamt dann in den unter 12. genannten Fällen weiter vorgegangen?

 

  1. Auf welchen Wegen erlangt das Bezirksamt Kenntnis von den Zweckentfremdungen?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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