Antwort auf Anfrage SPD betr. Kosten bei Gasstörung
Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 4.8
Seit Ende November sind im Kerngebiet Harburg und im Harburger Süden bei Hunderten Haushalten die gasbetriebenen Heizungen ausgefallen. Grund dafür sind laut dem Unternehmen „Hamburger Energienetze“ verunreinigte Gasleitungen.
Zu Beginn der Heizperiode schalten viele Haushalte gleichzeitig ihre Heizungen an, sodass die Gasthermen dann auf Hochtouren arbeiten. Dadurch werden in den Gasleitungen feine Staubpartikel aufgewirbelt und bewegen sich durch das Netz.
Das Unternehmen spricht von einer Gasleitungsstörung. Hintergrund seien feine Staubpartikel, die sich in Gasleitungen sammeln würden. Die örtlichen Installateurbetriebe und die Teams der Hamburger Energienetze seien nach Aussage von Energienetze Hamburg "im Dauereinsatz", um die Störungen schnellstmöglich zu beheben.
In den Stadtteilen Harburg-Mitte, Eißendorf, Heimfeld, Marmstorf, Sinstorf und Langenbek sind eine große Anzahl von Haushalten von der Störung betroffen. Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Anzahl der durch betroffene Leitungen versorgten Haushalte unklar ist.
Der Ratschlag von Energienetze Hamburg ist, das Betroffene sich an die örtlichen Handwerksbetriebe wenden sollen. Diese seien über die Ursache der Störung informiert worden und könnten die Schäden fachkundig beheben. Um zu klären, ob Schäden an den Heizungsarmaturen auf Staubpartikel zurückzuführen sind, sollten diese von den beauftragten Betrieben dokumentiert werden.
Bei vielen Haushalten sind die Heizungen in der Zwischenzeit mehrfach ausgefallen. Die Wartezeiten auf die Handwerker ziehen sich, Ersatzteile sind zum Teil nicht auf Lager und benötigen für die Beschaffung längere Zeit, die Rechnungen bei den Betroffenen summieren sich auf. Die Betroffenen habe zum Teil bis zu einer Woche in kalten Häusern und Wohnungen ausgeharrt.
Die Informationen auf der Homepage der Hamburger Energienetze zu der Gasleitungs-Störung in Harburg sind in der Sache sehr einsilbig. Es gibt keine Hinweise darauf, welche Stelle in diesem Fall bei den Hamburger Energienetzen zuständig ist, keine Hinweise zur weiteren Verfahrensweise, keine Hinweise zur Kostenübernahme der Reparaturen. Die Kommunikation in der Sache ist von den Hamburger Energienetzen, wie auch von der zuständigen BUKEA gegenüber den betroffenen Bürger*innen ausgesprochen schlecht. Information der betroffenen Stadtteile findet weder von Seiten der Hamburger Energienetzen noch von der BUKEA statt. Die Betroffenen werden offensichtlich allein gelassen. Einige Nachbarschaften sind dabei Sammelklagen in der Sache vorzubereiten.
Vor diesem Hintergrund wird die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und das Unternehmen „Hamburger Energienetze“ ergänzend zur Drucksache 22-1407 der CDU (Anfrage CDU Betr. Gasstörungen in Harburg - Nachfrage zu Drs. 22-1273) zu folgenden Fragen um Stellungnahme gebeten:
1. Welche Stelle im Unternehmen „Hamburger Energienetze“ ist für die Schadensregulierung in der Sache Gasstörungen zuständig? Wer erteilt Auskunft? Bitte die zuständige Stelle nennen: E-Mail, Telefonnummer, Anschrift
2. Wer trägt die Kosten für die Instandsetzung der Heizungsanlagen, die durch die vom Unternehmen „Hamburger Energienetze“ zu verantwortende Gasstörung beschädigt wurden?
3. Wie hat die Dokumentation der entstandenen Schäden stattzufinden? Ist die Dokumentation in Rechnungen der ausführenden Fachfirmen ausreichend?
4. Wie soll der Ablauf der Schadensregulierung stattfinden (elektronisch oder postalisch)?
5. Wie und wo sind die Rechnungen für die Instandsetzung der Heizungsanlagen einzureichen?
6. Ist für die Zukunft sichergestellt, dass die Gaslieferung ohne Staubeinträge erfolgt? Wenn nein, trägt das Unternehmen „Hamburger Energienetze“ die Kosten der Nachrüstung von Heizungsanlagen mit effektiven Filtern?
7. Wer trägt die Kosten von anfallenden Ersatzmaßnahmen (Heizlüfter, Elektroheizkörper), um Häuser und Wohnungen während des Ausfalls der Heizungen zu erwärmen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18. März 2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1473 wie folgt:
Vorbemerkung:
Nach dem erneuten Auftritt von Störungsmeldungen im Zusammenhang mit Staubablagerungen haben die Hamburger Energienetze GmbH (HNE) die Handwerker-Innungen umgehend via Rundschreiben über die Störung, das entsprechende Vorgehen sowie den Ablauf der Schadensregulierung informiert. Die Installationsbetriebe dokumentieren vor Ort den Schaden und teilen den Betroffenen die entsprechende Kontaktstelle für Haftungsfragen bei HNE mit.
Neben der telefonischen Beratung und Unterstützung von Kundinnen, Kunden und Installationsbetrieben bei der Problemlösung haben Mitarbeitende der HNE auch bei der Fehlersuche und Störungsbeseitigung vor Ort unterstützt und Reinigungsarbeiten an den Kundenanlagen durchgeführt, Gasgeräte entstört sowie Filtereinsätze gewechselt – immer mit dem Ziel, die Gasgeräte der Kundinnen und Kunden möglichst schnell wieder in Betrieb zu nehmen.
Bisher hat HNE in rund 180 Fällen die betroffenen Haushalte dabei unterstützt, mit entsprechenden Unterlagen die Kostenübernahme bei der Betriebshaftpflichtversicherung der HNE prüfen und regulieren zu lassen. Aktuell gehen noch weitere Fälle bei HNE ein. Rund 30 Fälle wurden bereits durch die Versicherung abgerechnet. Bei mehrfach betroffenen Haushalten setzt sich HNE dafür ein, dass die Bearbeitung durch die Versicherung priorisiert vorgenommen wird. HNE steht mit den Betroffenen individuell im Kontakt und empfiehlt bei Vorliegen einer Wohngebäudeversicherung, diese auf Grund der zeitlich schnelleren Regulierung sowie des nicht angewendeten Zeitwertabzugs primär in Anspruch zu nehmen. Bis Ende März 2026 soll das Ergebnis der Prüfung eines Sachverständigen vorliegen, welches für die versicherungsrechtliche Klärung relevant ist. HNE hat jedoch keinen Einfluss auf die Abläufe beim Versicherer.
HNE stellt entsprechende Informationen für die Haushalte auf ihrer Homepage zur Verfügung: Sonderinformation Gasstörung | Hamburger Energienetze
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die o.g. Anfrage unter Beteiligung von HNE wie folgt:
Der Bereich Verischerungen der HNE nimmt die Schadensmeldungen entgegen:
E-Mail: schaden-versicherungen@hamburger-energienetze.de
Postadresse:
Hamburger Energienetze GmbH
Bereich Versicherung
Bramfelder Chaussee 130
22177 Hamburg
Falls die rechtliche Eintrittspflicht bejaht wird, erfolgt die Regulierung der Schäden über die Betriebshaftpflichtversicherung der HNE.
Die ordnungsgemäße Schadendokumentation umfasst Schadenbilder, die Anschaffungsrechnung der beschädigten Anlagenteile sowie die Reparturrechnung des Installationsbetriebs. Die Dokumentation ist von den Betroffenen bei HNE einzureichen.
Beide Wege sind möglich, siehe Antwort zu Frage 1.
Postalisch oder elektronisch, siehe Antwort zu Frage 1.
Siehe BV-Drs. 22-1407.01 (dort Antwort zu den Fragen 1, 2 und 5).
Für den ordnungsgemäßen Betrieb privater Anlagen sind die von HNE empfohlenen Filter nicht vorgeschrieben. Dementsprechend sind die damit verbundenen Kosten vom Heizungsbetreiber zu tragen.
Wenn ein Rechtsanspruch besteht, werden auch kausale Ersatzmaßnahmen über die Betriebshaftpflichtversicherung der HNE reguliert. Wichtig ist dabei der plausible Nachweis der Ersatzmaßnahmen, z.B. durch Dokumentation zusätzlicher Strom- oder Gerätekosten.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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