22-1413

Antrag der Volt Fraktion: Aufklärung der Gasnetzstörungen in Harburg und Unterstützung der Betroffenen

Antrag

Letzte Beratung: 24.02.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.2

Sachverhalt

Antrag der Volt Fraktion: Aufklärung der Gasnetzstörungen in Harburg und Unterstützung der Betroffenen


Sachverhalt

Infolge massiver Störungen im Gasnetz kam es Ende November 2025 sowie aktuell erneut bei starkem Frost zu Ausfällen von Gasheizungen und Warmwasserversorgung in zahlreichen Haushalten im Bezirk Harburg.

Nach Angaben des Gasnetzbetreibers Hamburger Energienetze GmbH (HNE) sind sehr feine Staubpartikel im Gasnetz ursächlich, die sich von den Innenwänden der Leitungsrohre lösen oder infolge von Beschädigungen durch Tiefbauarbeiten in das Netz gelangen können. Diese Partikel können bei erhöhter Gasdurchleitung durch Hausanschlüsse in Heizungsanlagen eindringen und dort Schäden verursachen. Der genaue Ursprung der Partikel ist nach Aussage des Netzbetreibers weiterhin Gegenstand laufender Untersuchungen.

Die Information der betroffenen Haushalte erfolgte lediglich über die Internetseite des Netzbetreibers sowie über Installateurs-Innungen. Eine direkte Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger fand nicht statt, da nach Darstellung des Netzbetreibers nicht feststellbar gewesen sei, welche Haushalte konkret betroffen sind.

Die Störungen führten zu defekten Heizungsanlagen, notwendigen Filterwechseln, Ausfällen der Wärmeversorgung sowie zu zusätzlichen Kosten für Notreparaturen, Ersatzheizgeräte und erhöhtem Stromverbrauch. Zudem sind mietrechtliche Folgeschäden, insbesondere Mietminderungen, zu erwarten. Eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme durch den Netzbetreiber liegt bislang nicht vor; Schadensersatzforderungen werden lediglich geprüft“.

Zuständig für die Fachaufsicht über den Gasnetzbetreiber ist die **Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

Angesichts der aktuellen Frosttemperaturen stellt die Situation für viele Haushalte eine erhebliche Belastung dar. Ziel dieses Antrags ist es, die Ursachen der Störungen vollständig aufzuklären, Verantwortlichkeiten transparent darzustellen, konkrete Hilfen für betroffene Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen sowie wirksame Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Störungen zu entwickeln.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg beschließt:

Die Bezirksversammlung lädt
die Geschäftsführung bzw. technische Leitung/ aussagefähige Vertreter*innen der Hamburger Energienetze GmbH (HNE) sowie
eine Vertretung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

in den Ausschussr Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ein, um über Ursachen, Umfang, Folgen und Abhilfemaßnahmen der aufgetretenen Gasnetzstörungen im Bezirk Harburg zu berichten.


Die Vortragenden mögen sich im Ausschuss insbesondere auf folgende Fragen vorbereiten:

1. Die BV bittet um Darstellung, wie viele Haushalte in den jeweiligen Ereigniszeiträumen konkret betroffen waren, in welchen Stadtteilen und Straßenzügen Häufungen auftraten und wie lange die jeweiligen Ausfälle andauerten.

2. Darzustellen ist ferner, welche gesicherten Erkenntnisse inzwischen zur Herkunft der Staubpartikel vorliegen, welche Netzabschnitte betroffen waren, ob und in welchem Umfang Fremdschäden durch Tiefbauarbeiten ursächlich gewesen sein könnten und seit wann dieses technische Problem bekannt ist.

Weiterhin ist darzulegen, welche turnusmäßigen Reinigungs-, Spül- oder Wartungsmaßnahmen im Gasnetz vorgesehen sind, wann diese zuletzt im betroffenen Bereich durchgeführt wurden und welche technischen Standards für den Partikelgehalt im Gasnetz gelten.

3. Die BV bittet zudem um Erläuterung, warum betroffene Haushalte nicht direkt informiert wurden und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenkommunikation künftig vorgesehen sind.

4. Darzustellen ist außerdem, wie viele Schadensmeldungen bislang eingegangen sind, welche Schäden typischerweise aufgetreten sind und in welchen Fällen der Netzbetreiber Kosten für Reparaturen, Filtertausch und Folgeschäden übernimmt. Insbesondere ist zu erläutern, warum Betroffene auf private Versicherungen verwiesen werden, obwohl die Ursache im Gasnetz vermutet wird.

Hinsichtlich der Unterstützung betroffener Haushalte ist darzulegen, welche konkreten Hilfsmaßnahmen es für Haushalte ohne funktionierende Heizung und mit erhöhten Stromkosten durch Notheizungen gibt, ob Leihgeräte, Notfallfonds oder Stromkostenerstattungen vorgesehen sind und ob Sozialbehörde und Jobcenter zu unbürokratischer Kostenübernahme angewiesen wurden.

5. Weiterhin ist auszuführen, welche Stellen betroffenen Mieterinnen und Mietern Muster für Mängelanzeigen und Mietminderungen zur Verfügung stellen und warum bislang keine abgestimmte Information mit Mietervereinen und Verbraucherzentralen erfolgt ist.

6. Abschließend ist darzustellen, welche kurzfristigen Maßnahmen ergriffen wurden, um weitere Störungen in der laufenden Heizperiode zu verhindern, ob ein Sanierungs- oder Erneuerungsplan für die betroffenen Leitungsabschnitte besteht und ob ein dauerhaftes Überwachungs- oder Frühwarnsystem eingeführt wird.

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