22-1407.01

Antwort auf Anfrage CDU Betr. Gasstörungen in Harburg - Nachfrage zu Drs. 22-1273

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.14

Sachverhalt

In der Antwort auf die Drs. 22-1273 wurde dargelegt, dass die Störungen auf Partikel im Gasnetz zurückzuführen waren, dass der betroffene Bereich technisch eingegrenzt worden sei, dass keine relevanten weiteren Ablagerungen zu erwarten seien und dies über Online-Informationen sowie über das Handwerk kommuniziert wurde. Zudem wurde bezüglich der Kostenerstattung auf die Prüfung privater Wohngebäudeversicherungen hingewiesen.
Gleichzeitig treten erneut Ausfälle auf, teils mit identischem Schadensbild kurz nach der Reparatur. Daraus ergeben sich Widersprüche zur Wirksamkeit der Maßnahmen, zur Eingrenzung/Transparenz und zur Regulierungspraxis.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), gegebenenfalls unter Beteiligung des Gasnetzbetreibers Hamburger Energienetze GmbH, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie gelangten die Staubpartikel in das betroffene Gasleitungsnetz?
  2. Was hat die Analyse der entnommenen Gas- und Staubproben ergeben?
  3. Liegen aktuelle Zahlen zu Störungs-/Schadensmeldungen, Wiederholungsfällen seit dem 25.11.2025 (zweite Reparatur oder weitere) und Kosten vor?
    Wenn ja: Bitte Anzahl und Kosten/Gesamtsummen aufführen.
    Wenn nein: Warum nicht?
  4. Sind öffentliche Einrichtungen im Bezirk Harburg (insbesondere Schulen) von den Störungen/Ausfällen betroffen?
    Wenn ja:
    a) Welche Einrichtungen sind betroffen (bitte nach Einrichtungstyp und Stadtteil)?
    b) Wie wurde jeweils die Wärme- und Warmwasserversorgung sichergestellt (Notbetrieb/Ersatzlösungen)?
    c) Kam es zu Einschränkungen des Betriebs (z. B. Unterrichtsausfall/Teilschließungen)?
    Wenn ja: in welchem Umfang (Zeitraum/Anzahl Tage) und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
  5. Wird die Aussage aufrechterhalten, dass in den relevanten Abschnitten keine weiteren Ablagerungen zu erwarten sind?
    Wenn ja: Wie wird dann erklärt, dass erneut identische Schäden auftreten?
    Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden mittlerweile ergriffen?
    Wenn nein: Hat sich die Bewertung geändert und auf welcher Faktenlage?
  6. Konnte der betroffene Bereich (Netzabschnitt/Straßenzüge) belastbar eingegrenzt werden?
    Wenn ja: Welche Eingrenzung liegt vor?
    Welche und wie viele Haushalte wurden gezielt informiert?
    Wenn nein: Warum nicht?
    Werden Maßnahmen ergriffen, um eine gezielte Information der Betroffenen künftig sicherzustellen?
  7. Wird anerkannt, dass bei netzseitiger Verursachung die Regulierung primär über den Netzbetreiber zu erfolgen hat, statt Betroffene auf private Wohngebäudeversicherungen zu verweisen?
    Wenn ja: Wie wird konkret sichergestellt, dass Betroffene nicht auf Selbstbehalten, Mehrbeiträgen oder Folgekosten sitzen bleiben (Verfahren, Fristen, Abschläge)?
    Wer trägt die Kosten für die Ausrüstung der Gasheizungen mit Filtern gegen Staubeinträge?
    Wenn nein: Auf welcher Grundlage erfolgt der Verweis auf private Wohngebäudeversicherungen, und wie werden nach dem Schadensfall Beitragserhöhungen für Betroffene ausgeschlossen?
  8. Gab es einheitliche technische Vorgaben/Empfehlungen an Fachbetriebe (z. B. Schutzmaßnahmen/Filterlösungen)?
    Wenn ja: Welche genau, und wie wird ihre dauerhafte Wirksamkeit sichergestellt (Prüfung/Nachsteuerung)?
    Wenn nein: Warum nicht?

Hamburg, den 28.01.2026




















BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



2. März 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA beantwortet die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1407, unter Beteiligung der Hamburger Energienetze GmbH (HNE) wie folgt:

  1. Wie gelangten die Staubpartikel in das betroffene Gasleitungsnetz?

Staubablagerungen im Verteilnetz können grundsätzlich in Gasinfrastrukturen auftreten und zu Störungen führen, wenn sich die Partikel durch die Einwirkung der Gasströmung von der Innenwand der Leitungsrohre ablösen. Wenn die Temperaturen stark sinken und die Heizleistung der versorgten Geräte steigt, erhöhen sich die Durchleitungsmengen im Gasverteilnetz. Bei langanhaltenden Minusgraden hat sich der Gasfluss so stark beschleunigt, dass die Geschwindigkeiten zum Ablösen der Staubpartikel geführt haben.

Aus Sicht des Gasfachverbandes Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) sind entsprechende Verunreinigungen im Rohrnetz unvermeidbar. Kleinere Partikel stellen im normalen Betrieb keine Einschränkungen dar, da sie in Gasgeräten mit verbrannt werden. Im Bezirk Harburg sind nun aber etwas größere Partikel aufgetreten, die die Funktion von Regelarmaturen an den Gasanschlüssen beeinträchtigen können. Diese „Klumpenbildung“ aus ursprünglich kleineren Partikeln ist nach Erkenntnissen der HNE auf eine Reihe wärmerer Winter zurückzuführen, in denen so starke Lastströme wie im aktuellen Winter nicht aufgetreten sind. Die betroffenen Netz- und Anlagenbereiche im Harburger Verteilnetz konnten inzwischen genau identifiziert werden. Hier verlaufen Düker (gewässerquerende Gasleitungen) und damit besonders tiefliegende Leitungsabschnitte, in denen sich Staub ablagern kann.

  1. Was hat die Analyse der entnommenen Gas- und Staubproben ergeben?

Die entnommenen Proben gaben Aufschluss über die Größe der für die Störungen verantwortlichen Staubpartikel und lassen Rückschlüsse auf die befallenen Netzabschnitte und die auftretenden Staubmengen zu.

Entsprechend wird HNE direkt nach der Heizperiode zusätzliche Reinigungsmaßnahmen im betroffenen Bereich prüfen und zusätzliche Staubabscheider einbauen. Ein provisorischer, zusätzlicher Abscheider sowie Filter wurden bereits in Betrieb genommen. Da für die Durchführung dieser Maßnahmen aber eine zeitweise Stilllegung von Rohrnetzabschnitten erforderlich ist, können die Maßnahmen, die über die bislang eingesetzten Filter hinausgehen, erst dann erfolgen, wenn die Transportleistung des Netzes nach Ende der Heizperiode wieder sinkt.

  1. Liegen aktuelle Zahlen zu Störungs-/Schadensmeldungen, Wiederholungsfällen seit dem 25.11.2025 (zweite Reparatur oder weitere) und Kosten vor?
    Wenn ja: Bitte Anzahl und Kosten/Gesamtsummen aufführen.
    Wenn nein: Warum nicht?

Im Zeitraum von 19. Januar 2026 bis 11. Februar 2026 wurden insgesamt 117 Störungsmeldungen in der Störungsdatenbank der HNE dokumentiert. Die Verteilung der Störungsmeldungen über die einzelnen Stadtteile im Bezirk Harburg ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:



Stadtteil

19.01

20.01

21.01

22.01

23.01

24.01

25.01

26.01

27.01

28.01

29.01

30.01

31.01

01.02

02.02

03.02

04.02

05.02

06.02

07.02

08.02

09.02

10.02

11.02

Gesamt

Eißendorf

2

1

1

1

1

6

Harburg

9

4

1

3

4

2

1

2

1

1

3

1

1

1

34

Heimfeld

1

1

2

1

1

1

1

8

Langenbek

1

1

1

1

4

1

1

1

1

1

13

Marmstorf

3

2

2

1

8

Neuenfelde

1

1

Rönneburg

1

1

5

3

1

11

Sinstorf

2

2

4

10

3

1

1

2

1

1

2

2

2

1

1

1

35

Gesamt

1

0

1

4

15

15

1

27

11

5

2

7

2

1

3

7

4

4

3

1

0

0

1

2

117

Seit dem ersten Auftreten der Störungen im Gasverteilnetz waren im Jahr 2025 insgesamt sechs Anschlüsse im Bezirk Harburg mehrfach betroffen, im Jahr 2026 waren 23 Anschlüsse mehrfach betroffen. Bei fünf Anschlüssen kam es sowohl im Jahr 2025 als auch im Jahr 2026 zu mehrfachen Beeinträchtigungen.

Zur Höhe der Kosten liegen aktuell noch keine belastabaren Gesamtzahlen vor

.

  1. Sind öffentliche Einrichtungen im Bezirk Harburg (insbesondere Schulen) von den Störungen/Ausfällen betroffen?
    Wenn ja:
    a) Welche Einrichtungen sind betroffen (bitte nach Einrichtungstyp und Stadtteil)?
    b) Wie wurde jeweils die Wärme- und Warmwasserversorgung sichergestellt (Notbetrieb/Ersatzlösungen)?
    c) Kam es zu Einschränkungen des Betriebs (z. B. Unterrichtsausfall/Teilschließungen)?
    Wenn ja: in welchem Umfang (Zeitraum/Anzahl Tage) und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Die nachfolgenden fünf Schulen waren von der Störung betroffen:

Schule

Adresse

Stadtteil

Maßnahme

Schule Scheeßeler Kehre

Scheeßeler Kehre 2

Sinstorf

Sofortige Beauftragung einer Fachfirma, die den verschmutzen Gasfilter ausgetauscht hat. Es kam zu keinem Ausfall des Schulbetriebs.

Friedrich-Ebert-Gynasium

Alter Postweg 30 – 38

Heimfeld

Reparatur wurde umgehend beauftragt, dennoch kam es zu einem zweitägigen Nutzungsausfall von Gebäude 7 (Schule) und Gebäude 8 (VHS).

Goethe-Schule Harburg

Eißendorfer Straße 26

Harburg

Beschädigte Gasarmatur wurde durch Notdienstfirma getauscht. Es kam zu keinem Unterrichtsausfall.


Schule Dempwolffstraße

Dempwolffstraße 7

Eißendorf

Beschädigte Gasarmatur wurde durch Notdienstfirma getauscht. Es kam zu keinem Unterrichtsausfall.

Schule Grumbrechtsstraße

Grumbrechtstraße 63

Heimfled

Instandsetzung aller Heizkessel und Heizthermen durch eine Notdienstfirma. Es kam zu keinem Unterrichtsausfall.

Schule Marmstorf

Ernst-Bergeest-Weg 54

Marmstorf

Störung an zwei Heizkesseln wurde durch eine Notdienstfirma behoben. Nacharbeiten sind noch notwendig. Es kam zu keinem Unterrichtsausfall.

Zur Betroffenheit weitere öffentlicher Einrichtungen liegen dem Senat keine Informationen vor.

  1. Wird die Aussage aufrechterhalten, dass in den relevanten Abschnitten keine weiteren Ablagerungen zu erwarten sind?
    Wenn ja: Wie wird dann erklärt, dass erneut identische Schäden auftreten?
    Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden mittlerweile ergriffen?
    Wenn nein: Hat sich die Bewertung geändert und auf welcher Faktenlage?

Die Maßnahmen zur Lokalisierung von Staubablagerungen liefern immer nur Momentaufnahmen zu möglichen Störungsschwerpunkten. Insbesondere bei hohen Lastströmen im Gasnetz können sich Staubansammlungen aber auch verlagern und zu Problemen in anderen Netzabschnitten führen. Tatsächlich waren Ende Januar/Anfang Februar 2026 auch Heizungsanlagen durch Feinstaub beeinträchtigt worden, die schon Ende 2025 betroffen waren. Die Mehrzahl der zuletzt betroffenen Anlagen lag aber in anderen Gebieten.

Stark belastete Gasleitungsabschnitte werden aktuell dreimal wöchentlich kontrolliert. Falls nötig, werden die Filter gewechselt. Die Fernüberwachung des Gasnetzes im Raum Harburg und Umgebung wurde intensiviert. Darüber hinaus wurde der Personaleinsatz in der Meldestelle und das Störungspersonal im Bereich Harburg verstärkt. Zusätzlich wurden alle relevanten Informationen zum Umgang mit der Störung über die Hamburger Installateur-Innung an die Vertragsinstallationsunternehmen verteilt. Ebenso wurden gestörte Hausdruckregelgeräte bei den betroffenen Kunden/innen gewechselt und die Heizungsanlagen wieder in Betrieb genommen.

Zur weiteren Klärung wurden und werden weitere Probedurchstrahlungen zur Verifizierung möglicher Staubbelastungen sowie weitere Durchstrahlungen an mehreren Punkten im Hochdurcknetz durchgeführt. Zudem haben diverse Termine mit anderen Netzbetreibern sowie Fachexperten stattgefunden, um den zusätzlichen Einbau von Abscheidern zu prüfen und abzustimmen. Ergänzend werden weitere Regelanlagen mit zusätzlichen bzw. größeren Filtern ausgestattet.

Nach Ende der Heizperiode sind zudem weitere Maßnahmen geplant, siehe Antwort zu Frage 2.











  1. Konnte der betroffene Bereich (Netzabschnitt/Straßenzüge) belastbar eingegrenzt werden?
    Wenn ja: Welche Eingrenzung liegt vor?
    Welche und wie viele Haushalte wurden gezielt informiert?
    Wenn nein: Warum nicht?
    Werden Maßnahmen ergriffen, um eine gezielte Information der Betroffenen künftig sicherzustellen?

Zu den Schwierigkeiten einer exakten und dauerhaften Lokalisierung von Staubablagerungen siehe Antwort zu Frage 5. Auf der Webseite der HNE wird auch auf die Schwierigkeiten hingewiesen (Störung melden | Hamburger Energienetze).

HNE hat gegenüber unterschiedlichsten Medien den Sachverhalt ausführlich dargestellt und Handlungsanweisungen gegeben.

Wie auch im vergangenen Jahr hat HNE auch dieses Mal eine Mitteilung an die Innungen des Installateurhandwerk in Hamburg und Niedersachsen versendet.

Eine Information von Haushalten z.B. durch Wurfsendungen ist nicht erfolgt, da es nicht möglich ist, einzelne Straßenzüge zu identifizieren, die von derartigen Störungen betroffen sein könnten. Zum Teil ist in einem größeren Areal nur ein einziger Haushalt betroffen.

  1. Wird anerkannt, dass bei netzseitiger Verursachung die Regulierung primär über den Netzbetreiber zu erfolgen hat, statt Betroffene auf private Wohngebäudeversicherungen zu verweisen?
    Wenn ja: Wie wird konkret sichergestellt, dass Betroffene nicht auf Selbstbehalten, Mehrbeiträgen oder Folgekosten sitzen bleiben (Verfahren, Fristen, Abschläge)?
    Wer trägt die Kosten für die Ausrüstung der Gasheizungen mit Filtern gegen Staubeinträge?
    Wenn nein: Auf welcher Grundlage erfolgt der Verweis auf private Wohngebäudeversicherungen, und wie werden nach dem Schadensfall Beitragserhöhungen für Betroffene ausgeschlossen?

Die HNE empfehlen dazu folgendes Vorgehen:

Sollten Betroffene eine Gebäudeversicherung/technische Versicherung für die beschädigte Heizung/Anlage abgeschlossen haben, wird empfohlen, den Schaden der Gebäudeversicherung zu melden, da diese Sachversicherung nicht die zeitaufwendige Verschuldensfrage prüft und somit in aller Regel den Schaden kurzfristig reguliert und dann im Nachgang einen möglichen Regress prüft, d.h. ob ein Dritter schadensersatzrechlich verantwortlich ist. Falls der Sachversicherer beim Haftpflichtversicherer den Versicherungsschaden regressieren kann, erfolgt auch keine Belastung der Sachversicherung.

Bei Inanspruchnahme einer Sachversicherung erfolgt zudem kein Zeitwertabzug (Abzug neu für alt), während bei der gesetzlichen Haftung lediglich der Zeitwert einer Sache ersetzt wird.

Betroffene können sich unabhägig davon direkt an den Bereich Versicherung der HNE wenden:

E-Mail: schaden-versicherungen@hamburger-energienetze.de;

Postadresse:

Hamburger Energienetze GmbH

Bereich Versicherung

Ausschläger Elbdeich 127

20539 Hamburg

Falls die rechtliche Eintrittspflicht bejaht wird, erfolgt die Regulierung der Schäden über die Betriebshaftpflichtversicherung der HNE.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb privater Anlagen sind die von HNE empfohlenen Filter nicht vorgeschrieben. Dementsprechend sind die damit verbundenen Kosten vom Heizungsbetreiber zu tragen.

  1. Gab es einheitliche technische Vorgaben/Empfehlungen an Fachbetriebe (z. B. Schutzmaßnahmen/Filterlösungen)?
    Wenn ja: Welche genau, und wie wird ihre dauerhafte Wirksamkeit sichergestellt (Prüfung/Nachsteuerung)?
    Wenn nein: Warum nicht?

Der Einbau von Erdgasfiltern in Deutschland unterliegt Sicherheitsvorschriften, die im DVGW[1]-Regelwerk, insbesondere der TRGI[2] 2018 (DVGW G 600), festgelegt sind. Diese dienen dem Schutz von Gasgeräten vor Partikeln. HNE hat die Vertragsinstallationsunternehmen über die SHK Innung (Sanitär, Heizung und Klempner) dazu informiert und den Einbau von Filtern gemäß der gültigen Bestimmungen empfohlen.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

[1] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

[2] Technische Regel für Gasinstallationen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Scheeßeler Kehre Alter Postweg Eißendorfer Straße Dempwolffstraße Grumbrechtstraße Ernst-Bergeest-Weg Goethe-Schule Harburg Schule Dempwolffstraße Schule Marmstorf

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.