In der Antwort auf die Drs. 22-1273 wurde dargelegt, dass die Störungen auf Partikel im Gasnetz zurückzuführen waren, dass der betroffene Bereich technisch eingegrenzt worden sei, dass keine relevanten weiteren Ablagerungen zu erwarten seien und dies über Online-Informationen sowie über das Handwerk kommuniziert wurde. Zudem wurde bezüglich der Kostenerstattung auf die Prüfung privater Wohngebäudeversicherungen hingewiesen.
Gleichzeitig treten erneut Ausfälle auf, teils mit identischem Schadensbild kurz nach der Reparatur. Daraus ergeben sich Widersprüche zur Wirksamkeit der Maßnahmen, zur Eingrenzung/Transparenz und zur Regulierungspraxis.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), gegebenenfalls unter Beteiligung des Gasnetzbetreibers Hamburger Energienetze GmbH, um die Beantwortung folgender Fragen:
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Wie gelangten die Staubpartikel in das betroffene Gasleitungsnetz?
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Was hat die Analyse der entnommenen Gas- und Staubproben ergeben?
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Liegen aktuelle Zahlen zu Störungs-/Schadensmeldungen, Wiederholungsfällen seit dem 25.11.2025 (zweite Reparatur oder weitere) und Kosten vor?
Wenn ja: Bitte Anzahl und Kosten/Gesamtsummen aufführen.
Wenn nein: Warum nicht?
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Sind öffentliche Einrichtungen im Bezirk Harburg (insbesondere Schulen) von den Störungen/Ausfällen betroffen?
Wenn ja:
a) Welche Einrichtungen sind betroffen (bitte nach Einrichtungstyp und Stadtteil)?
b) Wie wurde jeweils die Wärme- und Warmwasserversorgung sichergestellt (Notbetrieb/Ersatzlösungen)?
c) Kam es zu Einschränkungen des Betriebs (z. B. Unterrichtsausfall/Teilschließungen)?
Wenn ja: in welchem Umfang (Zeitraum/Anzahl Tage) und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
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Wird die Aussage aufrechterhalten, dass in den relevanten Abschnitten keine weiteren Ablagerungen zu erwarten sind?
Wenn ja: Wie wird dann erklärt, dass erneut identische Schäden auftreten?
Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden mittlerweile ergriffen?
Wenn nein: Hat sich die Bewertung geändert und auf welcher Faktenlage?
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Konnte der betroffene Bereich (Netzabschnitt/Straßenzüge) belastbar eingegrenzt werden?
Wenn ja: Welche Eingrenzung liegt vor?
Welche und wie viele Haushalte wurden gezielt informiert?
Wenn nein: Warum nicht?
Werden Maßnahmen ergriffen, um eine gezielte Information der Betroffenen künftig sicherzustellen?
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Wird anerkannt, dass bei netzseitiger Verursachung die Regulierung primär über den Netzbetreiber zu erfolgen hat, statt Betroffene auf private Wohngebäudeversicherungen zu verweisen?
Wenn ja: Wie wird konkret sichergestellt, dass Betroffene nicht auf Selbstbehalten, Mehrbeiträgen oder Folgekosten sitzen bleiben (Verfahren, Fristen, Abschläge)?
Wer trägt die Kosten für die Ausrüstung der Gasheizungen mit Filtern gegen Staubeinträge?
Wenn nein: Auf welcher Grundlage erfolgt der Verweis auf private Wohngebäudeversicherungen, und wie werden nach dem Schadensfall Beitragserhöhungen für Betroffene ausgeschlossen?
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Gab es einheitliche technische Vorgaben/Empfehlungen an Fachbetriebe (z. B. Schutzmaßnahmen/Filterlösungen)?
Wenn ja: Welche genau, und wie wird ihre dauerhafte Wirksamkeit sichergestellt (Prüfung/Nachsteuerung)?
Wenn nein: Warum nicht?
Hamburg, den 28.01.2026