Antwort auf Anfrage SPD betr. Herrenlose Straßen in Harburg
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.22
In der Drucksache 22-0958.01 erläutert das Bezirksamtes das Vorgehen, wenn sich ein Dritter ein herrenloses Grundstück aneignen möchte. Das Vorgehen sieht vor, dass in einen solchen Fall, dass LIG das betroffene Bezirksamt um eine Stellungnahme bittet. Folgende Fragen ergeben sich aus dieser Antwort:
1. Ist eine solche Anfrage bei den folgenden Straßen erfolgt: Lentheweg, Hügelhain und Utkiek?
2. Wie sah diese Stellungnahme aus?
3. Warum hat die Verwaltung nicht gehandelt?
4. Durch die Anfrage des LIG müsste die Verwaltung vor der Presse in Kenntnis gewesen sein, wurde diese Information an die Anwohner weitergegeben?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
28. November 2025
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1242, wie folgt:
Im November 2024 hat der LIG das Bezirksamt Harburg darüber informiert, dass ein Dritter beabsichtigt, sich die bis dahin herrenlosen Flurstücke 1794, 1795 und 1796 der Gemarkung Eißendorf anzueignen.
Da die FHH bereits im Jahr 2019 auf ihr vorrangiges Aneignungsrecht verzichtet hat, wäre ausschließlich eine Aneignung vor einem Dritten möglich gewesen.
Zum Lentheweg wurde das Bezirksamt bislang nicht vom LIG informiert.
Das Bezirksamt Harburg hat aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Festsetzung als Straßenverkehrsfläche und den fehlenden Ausbaubreiten darauf verzichtet, eine Aneignung anzustreben.
Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Wie oben beschrieben lag dem Bezirksamt keine Anfrage des LIG vor. Aufgrund der Offenlegung, dass dem Bezirksamt herrenlose Grundstücke im Bezirk bekannt sind, mussten diese im Rahmen einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz benannt werden.
In diesem Zusammenhang wurden die Eigentümer erneut am 14.08.2025 durch ein persönliches Anschreiben an den weiterhin ungeregelten Status erinnert.
Carstensen
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