22-1242.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Herrenlose Straßen in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.22

Sachverhalt

In der Drucksache 22-0958.01 erläutert das Bezirksamtes das Vorgehen, wenn sich ein Dritter ein herrenloses Grundstück aneignen möchte. Das Vorgehen sieht vor, dass in einen solchen Fall, dass LIG das betroffene Bezirksamt um eine Stellungnahme bittet. Folgende Fragen ergeben sich aus dieser Antwort:

1. Ist eine solche Anfrage bei den folgenden Straßen erfolgt: Lentheweg, Hügelhain und Utkiek?

2. Wie sah diese Stellungnahme aus?

3. Warum hat die Verwaltung nicht gehandelt?

4. Durch die Anfrage des LIG müsste die Verwaltung vor der Presse in Kenntnis gewesen sein, wurde diese Information an die Anwohner weitergegeben?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28. November 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1242, wie folgt:

  1. Ist eine solche Anfrage bei den folgenden Straßen erfolgt: Lentheweg, Hügelhain und Utkiek?

Im November 2024 hat der LIG das Bezirksamt Harburg darüber informiert, dass ein Dritter beabsichtigt, sich die bis dahin herrenlosen Flurstücke 1794, 1795 und 1796 der Gemarkung Eißendorf anzueignen.


Da die FHH bereits im Jahr 2019 auf ihr vorrangiges Aneignungsrecht verzichtet hat, wäre ausschließlich eine Aneignung vor einem Dritten möglich gewesen.

Zum Lentheweg wurde das Bezirksamt bislang nicht vom LIG informiert.

  1. Wie sah diese Stellungnahme aus?

Das Bezirksamt Harburg hat aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Festsetzung als Straßenverkehrsfläche und den fehlenden Ausbaubreiten darauf verzichtet, eine Aneignung anzustreben.

  1. Warum hat die Verwaltung nicht gehandelt?

Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 1 und 2.

  1. Durch die Anfrage des LIG müsste die Verwaltung vor der Presse in Kenntnis gewesen sein, wurde diese Information an die Anwohner weitergegeben?

Wie oben beschrieben lag dem Bezirksamt keine Anfrage des LIG vor. Aufgrund der Offenlegung, dass dem Bezirksamt herrenlose Grundstücke im Bezirk bekannt sind, mussten diese im Rahmen einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz benannt werden.

In diesem Zusammenhang wurden die Eigentümer erneut am 14.08.2025 durch ein persönliches Anschreiben an den weiterhin ungeregelten Status erinnert.

Carstensen

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