22-0958.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Anfrage herrenlose Straßen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.12

Sachverhalt

In den letzten Monaten häufen sich im Bezirk Harburg die Meldungen, dass Straßen zum Verkauf stehen oder sogar zur Versteigerung angemeldet wurden. Dabei handelt es sich um herrenlose Straßen bzw. Grundstücke. In diesen Fällen wurde das Eigentum an der Sache aufgegeben. Gem. § 928 Abs. 2 BGB könnte die Stadt sich das Eigentum Aneignen. In den in den letzten Monaten bekannt gewordenen Fällen ist dies aber nicht geschehen. Zum Leidwesen der Anlieger. Diese sehen sich jetzt unsicheren Eigentumsverhältnissen ausgesetzt.

Um die derzeitige Situation in Harburg besser einschätzen zu können, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie und unter welchen Umständen kann Straßenraum / -fläche in privates Eigentum geraten? Warum wird das Eigentumsrecht an Straßenraum / -fläche aufgegeben und wie wird darüber informiert?

2. Welche herrenlosen Straßen / Grundstücke / Liegenschaften existieren im Bezirk Harburg?

3. Wurden die Anlieger/Anwohner über den Sachverhalt benachrichtigt?

4. Wenn ja, wie viele von ihnen haben die Kaufoption abgelehnt?

5. Gibt es zurzeit Straßen, an denen die Stadt interessiert ist?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

30. September 2025



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-0958, wie folgt Stellung:

  1. Wie und unter welchen Umständen kann Straßenraum / -fläche in privates Eigentum geraten? Warum wird das Eigentumsrecht an Straßenraum / -fläche aufgegeben und wie wird darüber informiert?

Grundsätzlich werden öffentlich gewidmete Straßenflächen nicht in privates Eigentum übertragen. Sollten ausnahmsweise öffentlich gewidmete Straßenflächen in Privateigentum übergehen, erfordert dies regelmäßig die Zustimmung der Verwaltung und ein Entwidmungsverfahren.

Des Weiteren können Verkehrsflächen bereits als Privatweg / -straße geplant und hergestellt werden, z.B. für die innere Erschließung von Grundstücken. Derartige Privatstraßen können mit Zustimmung des Eigentümers dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden.

Die im Bezirk Harburg bekannten sogenannten "herrenlose Straßen" waren vor Eigentumsaufgabe Privatflächen und sind darüber hinaus planungsrechtlich nicht als Straßenflächen festgesetzt. Die detaillierten Gründe, die zur Aufgabe am Grundstückseigentum geführt haben, sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

Möchte ein Eigentümer sein Eigentum am Grundstück aufgeben, so muss dies gemäß § 928 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und der Verzicht im Grundbuch eingetragen werden. Eine regelhafte Weitergabe dieser Information an die FHH erfolgt nicht. Erst für den Fall, dass ein Dritter sich ein herrenloses Grundstück aneignen möchte, würde das Grundbuchamt beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) anfragen, ob die FHH ihr vorrangiges Aneignungsrecht nach § 928 Absatz 2 BGB ausüben möchte. Im weiteren Verfahren wird dann das betroffene Bezirksamt durch den LIG um Stellungnahme gebeten werden.

  1. Welche herrenlosen Straßen / Grundstücke / Liegenschaften existieren im Bezirk Harburg?

Nachstehend sind die dem Bezirksamt Harburg derzeit bekannten Grundstücke aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die FHH führt kein Register über Grundstücke, an denen das Eigentum nach § 928 Abs. 1 BGB aufgegeben wurde.

Belegenheit

Gemarkung

Flurstück

1

Lentheweg

Eißendorf

1767

2

Bremer Str. östl. 21

Harburg

4842

3

Bispinger Weg östl. 3 f

Langenbek

527

4

Celler Weg westl. 32

Langenbek

535

5

Garlstorfer Stieg südl. 24

Langenbek

547

6

Garlstorfer Stieg südl. 10

Langenbek

990

7

Wendts Weg

Neuland

385

8

Wendts Weg

Neuland

1199

9

Wendts Weg

Neuland

1069



Bei allen diesen Grundstücken - mit Ausnahme des Grundstücks Bremer Straße östlich 21 (Kunstwerk "niemandes land") - handelt es sich um Flächen, die sich zu keiner Zeit im öffentlichen Eigentum befunden haben.

  1. Wurden die Anlieger/Anwohner über den Sachverhalt benachrichtigt?

Die Anlieger des Lenthewegs und des Wendts Weg wurden vom Bezirksamt Harburg zuletzt mit Schreiben vom 14.08.2025 darüber informiert, dass die Zuwegung zu ihren Grundstücken über herrenlose Flurstücke erfolgt. Darüber hinaus gab es im Jahr 2008 eine Eigentümerversammlung mit den Anliegern des Wendts Weg, um verwaltungsseitig über die zur Verfügung stehenden Optionen zu informieren.

  1. Wenn ja, wie viele von ihnen haben die Kaufoption abgelehnt?

Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.

  1. Gibt es zurzeit Straßen, an denen die Stadt interessiert ist?

Das Bezirksamt Harburg beabsichtigt aktuell nicht, sogenannte herrenlose Grundstücke zu übernehmen.

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