Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Harburgs herrenlose Straßen
Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 3.5
Im Sommer dieses Jahres wurden drei Fälle bekannt, bei denen der vorherige Eigentümer sein Eigentumsrecht an dem Grundstück aufgegeben hat. Durch diesen Vorgang wurden die betroffenen Teilstücke “herrenlos”. Zum Leidwesen der Anlieger. Diese sehen sich jetzt unsicheren Eigentumsverhältnissen ausgesetzt. In der Antwort (Drucksache 22-0958.01) auf die Anfrage der SPD-Fraktion, werden fünf weitere “herrenlose” Straßen bzw. Grundstücke genannt. Um für die Anwohner schnellstmöglich Klarheit zu schaffen, muss eine Lösung erarbeitet werden. Besonders unter dem Aspekt, dass der Bezirk zurzeit nicht beabsichtigt solche Grundstücke zu übernehmen. Darüber hinaus wurden nicht alle betroffene Anwohner über den Sachstand informiert.
1. Die Verwaltung wird gebeten die Anwohner über den Umstand zu informieren.
2. Den Anliegern sollen die rechtlichen Möglichkeiten nahegebracht werden. (Gründung einer Eigentümergemeinschaft etc.)
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
30. März 2026
Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Bei den in der Drucksache 22-0958.01 genannten fünf herrenlosen Flurstücken handelt es sich um die mit den Nr. 2 bis 6 versehenen Flurstücke der in der Antwort zur Drucksache beigefügten Tabelle.
|
Nr. |
Belegenheit |
Gemarkung |
Flurstück |
1 |
Lentheweg |
Eißendorf |
1767 |
2 |
Bremer Str. östl. 21 |
Harburg |
4842 |
3 |
Bispinger Weg östl. 3 f |
Langenbek |
527 |
4 |
Celler Weg westl. 32 |
Langenbek |
535 |
5 |
Garlstorfer Stieg südl. 24 |
Langenbek |
547 |
6 |
Garlstorfer Stieg südl. 10 |
Langenbek |
990 |
7 |
Wendts Weg |
Neuland |
385 |
8 |
Wendts Weg |
Neuland |
1199 |
9 |
Wendts Weg |
Neuland |
1069 |
Das Flurstück (Nr. 2) ist als Fläche für das Kunstwerk „Niemandes Land“ in Harburg bekannt. Anliegende sind hier nicht vorhanden. Das Flurstück wird vollständig durch die Grün- und Erholungsanlage Alter Friedhof umschlossen.
Die übrigen vier Flurstücke (Nr. 3 - 6) weisen nach durchgeführter Recherche keine anliegenden Grundstücke im Sinne des Baurechts auf. Entsprechend bestehen derzeit keine unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die aus baurechtlicher Sicht als Anliegende einzustufen und zu informieren wären. Die Erreichbarkeit der angrenzenden Flurstücke ist nicht von den herrenlosen Flurstücken abhängig.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke im Lentheweg sowie im Wendts Weg wurden über den Sachstand und die Eigentumsverhältnisse bereits entsprechend informiert. Siehe Antwortschreiben im Anhang.
Carstensen
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