22-1945.1

Gibt es herrenlose Straßen im Bezirk Wandsbek? Auskunftsersuchen vom 23.07.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Am 19.06.2025 fanden mehrere Auktionen der Deutschen Internet Immobilien Auktionen GmbH über Teile der Straßen Hügelhain und Utkiek in Hamburg-Eißendorf statt. Die veräerten Flurstücke 1793, 1794, 1795 und 1796 werden von den Anwohnern seit Jahren als einzige Zuwegung zu ihren Grundstücken genutzt. In der Mehrzahl ist für die Anlieger kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.

Laut Grundbuch war die ursprüngliche Eigentümerin eine gemeinnützige Genossenschaft. Ab dem 05.05.1970 war eine Baugenossenschaft als Eigentümerin eingetragen. Diese verzichtete am 23.07.2010 auf ihr Eigentum an den Grundstücken.

Diese Straße hatte damit dann keinen Eigentümer mehr.

Eine Privatperson hat am 18.12.2024 einen Antrag auf Aneignung der Grundstücke gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben (siehe Drucksache 22-0834.01 der Bezirksversammlung Harburg). Die im Vorfeld vorgebrachte Bitte des Bezirksamts Harburg an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg (LIG) sich die Grundstücke anzueignen, wurde nicht nachgekommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke antwortet wie folgt: 11.08.2025

  1. Wie viele herrenlose Grundstücke gibt es im Bezirk Wandsbek, die sich Personen oder Gesellschaften einfach „aneignen“nnten?
  1. Handelt es sich hierbei um Straßengrundstücke? Wenn nein, um was für eine Grundstücksart handelt es sich?
  1. Wird die Ausübung des Aneignungsrechts der Freien und Hansestadt Hamburg auch bei den Grundstücken im Gebiet des Bezirksamtes Wandsbek geprüft? Wenn ja, bis wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein? Wenn nein, warum nicht?"

Behörde für Finanzen und Bezirke zu den Fragen 1-3:

Das Recht auf Aneignung eines aufgegebenen und somit herrenlos gewordenen Grundstücks steht gemäß § 928 Abs. 2 S. 1 BGB dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Aneignungsberechtigt ist mithin zunächst die Freie und Hansestadt Hamburg (vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) als das Land, in dessen Gebiet das betroffene Grundstück liegt. Erst wenn der Fiskus des entsprechenden Landes einen Aneignungsverzicht ausspricht, könnte dann in der Folge durch Private das herrenlose Grundstück angeeignet werden. Ein unmittelbares Recht zur Aneignung herrenloser Grundstücke durch jedermann besteht jedoch nicht.

Eine Liste über herrenlose Grundstücke wird nicht geführt, da herrenlose Grundstücke nicht Bestandteil des städtischen Immobilienbestandes sind. Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Bezirk Wandsbek fünf herrenlose Grundstücke bekannt. Bei den herrenlosen Grundstücken im Bezirk Wandsbek handelt es sich um drei Grundstücke der Wirtschaftsart „Fußweg“, um ein Grundstück der Wirtschaftsart „Gebäude- und Freifläche“ sowie ein Grundstück der Wirtschaftsart „Begleitfläche Straßenverkehr“.

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat das Bezirksamt Wandsbek aufgefordert bis zum 21.08.2025 die Aneignung der herrenlosen Grundstücke im Bezirk Wandsbek zu prüfen. Sollte das Bezirksamt Wandsbek diese Flächen in das bezirkliche Verwaltungsvermögen übernehmen wollen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg von Ihrem Aneignungsrecht Gebrauch machen.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Hamburg

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