Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Mehr Verkehrssicherheit auf der B73 - Umgang mit Unfallhäufungsstellen und geplante Maßnahmen
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.12
Die Antwort der Verkehrsdirektion auf unsere Anfrage Drs. 22-0911.01 zeigt, dass auf der B73 zwischen Süderelbebogen und Fischbeker Weg acht Unfallhäufungsstellen (UHS) polizeilich registriert sind. Im Jahr 2024 ereignete sich in diesem Bereich ein Unfall mit tödlichem Ausgang. Die identifizierten Hauptunfallursachen sind überhöhte Geschwindigkeit, ungenügender Sicherheitsabstand sowie Abbiegefehler.
Aus der Antwort geht hervor, dass diese UHS bisher nicht in der Unfallkommission behandelt wurden. Um die Verkehrssicherheit auf diesem wichtigen Streckenabschnitt weiter zu verbessern und die Arbeitsabläufe besser zu verstehen, möchten wir die Hintergründe und geplanten Schritte genauer nachvollziehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Behörden um Auskunft:
1. Nach welchen Kriterien und Verfahren werden Unfallhäufungsstellen für die Behandlung in der Unfallkommission ausgewählt und priorisiert?
2. Welche Stelle entscheidet über die Vorlage von UHS an die Unfallkommission und wie läuft dieser Entscheidungsprozess ab?
3. Gibt es Richtlinien oder Schwellenwerte (z.B. Anzahl oder Schwere der Unfälle), ab denen eine UHS der Unfallkommission vorgelegt wird?
4. Welche Möglichkeiten zur Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung werden für den Streckenabschnitt geprüft, etwa durch häufigere mobile Kontrollen oder stationäre Anlagen?
5. Welche konkreten Maßnahmen sind kurz- und mittelfristig geplant, um auf die identifizierten Unfallursachen (Geschwindigkeit, Abstand, Abbiegefehler) zu reagieren?
6. Wie viele UHS gibt es derzeit im Bezirk Harburg insgesamt und wie viele davon werden jährlich in der Unfallkommission behandelt? Bitte ggf. die als Ergebnisse der Beratungen ergriffenen Maßnahmen darstellen.
7. Ist geplant, die acht identifizierten UHS auf der B73 zeitnah der Unfallkommission vorzulegen? Falls ja, in welchem Zeitraum?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
12. Dezember 2025
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die o.g. Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 22-1169, wie folgt:
In Deutschland existiert keine gesetzliche Definition für eine Unfallhäufungsstelle (UHS). Die für Unfallhäufungsstellen definierten Grenzwerte sind in Hamburg, so wie in der Mehrzahl der Bundesländer, an das Merkblatt zur Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M UKO) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen angelehnt. Die Grenzwerte, die zum Auslösen einer UHS führen, bemessen die Anzahl der Unfälle gleichartigen Unfalltyps. Die jeweiligen Verkehrsstärken an den Knoten werden dabei nicht berücksichtigt. Das kann insbesondere an stark befahrenen Straßenzügen zur Auslösung von UHS führen, obwohl die Anzahl der Verkehrsunfälle pro Fahrzeug nicht zwangsläufig als auffällig zu bewerten ist.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:
Die Unfallhäufungsstellensuche erfolgt in Hamburg zweimal jährlich mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKA). Für die Analyse und Bearbeitung der erkannten Unfallhäufungen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Straßenbaulastträgern verantwortlich. Eine Priorisierung in der Abarbeitung erfolgt grundsätzlich nach Schweregrad der Unfallhäufungsstellen. Hierzu werden u. a. die entstandenen Unfallkosten, aber auch Beteiligungsarten bewertet. So werden Unfallhäufungsstellen mit Personenschäden oder hohen Sachschäden in der Regel höher priorisiert.
Grundsätzlich liegt die Entscheidung zur Weitergabe einer Unfallhäufungsstelle an die Zentrale Unfallkommission bei den jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden und soll erfolgen, wenn die voraussichtlich zu beschließenden Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung einer Unfallhäufungsstelle die dafür erforderlichen Ressourcen auf örtlicher Ebene übersteigt.
Es gibt keine festgeschriebenen Richtlinien oder Schwellenwerte, ab denen eine Unfallhäufungsstelle der zentralen Unfallkommission vorgelegt werden muss. Massenunfallhäufungsstellen (15 Verkehrsunfälle gleichen Typs innerhalb von 12 Monaten) werden der zentralen Unfallkommission zur Kenntnis gegeben
.
Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt in unregelmäßigen Abständen auf Anforderung des Polizeikommissariats (PK) 47 durch die zuständige Verkehrsdirektion. Dabei sind die Überschreitensquoten, wie auch in Drs. 22-0911 aufgeführt, als unauffällig zu bewerten.
Anders als in der Eingangsbemerkung dargestellt, wurde in Drs. 22-0911 für keinen Verkehrsunfall auf dem Streckenabschnitt die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit bei gleichzeitiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit“ registriert. Die aufgeführte Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen“ bezieht sich auf § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung, wonach der Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Dieser Verstoß ist in der Regel nur als Rückschluss aus dem Hergang eines einzelnen Verkehrsunfalls festzustellen. Eine präventive bzw. repressive Überwachung und Feststellung des Tatbestands der nichtangepassten Geschwindigkeit ist nur nach Maßgabe der individuellen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse möglich, sodass insoweit eine Überwachung mit mobilen oder stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausscheidet.
Eine Intensivierung der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist vor diesem Hintergrund und der – wie ausgeführt – als unauffällig zu bewertenden Überschreitensquoten nicht erforderlich.
Derzeit sind Ortstermine durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde an allen Unfallhäufungsstellen (UHS) in der Cuxhavener Straße in Planung. Hierbei wird das zuständige Bezirksamt Harburg mit einbezogen.
Grundsätzlich werden UHS in einem andauernden Prozess mittels „Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betrachtet. Sofern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfolgsversprechende straßenverkehrsbehördliche oder polizeiliche Maßnahmen zur Unfallreduktion ersichtlich sind, werden diese initiiert. Sollten bauliche Maßnahmen erforderlich sein, wird ggf. der Straßenbaulastträger informiert.
Alle UHS in der Cuxhavener Straße werden diesbezüglich einer ständigen Prüfung unterzogen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Es gibt derzeit 93 Unfallhäufungsstellen im Bezirk Harburg, welche im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit auf örtlicher straßenverkehrsbehördlicher Ebene bearbeitet werden. In der zentralen Unfallkommission wurden im Jahr 2025 keine Unfallhäufungsstellen aus dem Bezirk Harburg behandelt.
Eine Weitergabe von UHS an die zentrale Unfallkommission durch das örtlich zuständige PK 47 ist bisher noch nicht konkret geplant, wird aber fortlaufend geprüft und erfolgt dann, wenn die voraussichtlich zu beschließenden Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung einer Unfallhäufungsstelle die dafür erforderlichen Ressourcen auf örtlicher Ebene übersteigen (z.B. durch eine bauliche Überplanung).
Im Übrigen siehe Antworten zu 1 bis 3.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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