Antwort auf Anfrage CDU betr. Sonderweg des Sunderwegs - eingeschränkte Müllabfuhr und ungeklärte Eigentumsverhältnisse
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.40
Seit Ende Juni 2026 erfolgt die Müllabfuhr im Sunderweg nur über einen Sammelplatz vor Hausnummer 3. Anwohnerinnen und Anwohner müssen teilweise über 200 Meter mit ihren Mülltonnen zurücklegen, um den Sammelplatz zu erreichen.
Grund dafür, dass die SRH und HEG nicht mehr in den Sunderweg hineinfahren wie Anfang des Jahres, ist ein scheinbar nicht mehr haltbarer Zustand des Belags in Teilen der Straße. Nach Angaben von Anwohnerinnen und Anwohnern befahren andere Dienstleistungsfahrzeuge, etwa der Post oder Abschlepp- und Saugfahrzeuge, den Sunderweg trotz der Schlaglöcher weiterhin. Der Sunderweg ist in mehrere Flurstücke aufgeteilt, über deren rechtmäßigen Eigentümer unterschiedliche Auffassungen bestehen. Eine Erbengemeinschaft gibt an, ihr Flurstück 1953 an die Freie und Hansestadt Hamburg abgetreten zu haben, während die Freie und Hansestadt Hamburg darauf beharrt, nicht im Grundbuch eingetragen zu sein. Im scheinbaren Widerspruch zu dieser Rechtsauffassung taucht der Sunderweg in der Liste nicht endgültig hergestellter Straßen in Harburg (eeH-Liste) von 2015 auf.
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt folgende Fragen zu beantworten:
1. Besteht die Möglichkeit, die Müllentsorgung durch einen kleineren LKW oder einen Pritschenwagen zu gewährleisten? Wie schätzt das Bezirksamt diese Möglichkeit ein und ist ein Vermittlungsversuch zwischen SRH und der Anwohnerinitiative erfolgt?
2. Seit wann ist dem Bezirksamt der schadhafte Straßenbelag im Sunderweg bekannt und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
3. Wann wurde der Straßenbelag auf den Flurstücken 1029 und 48 zuletzt ausgebessert und warum erfolgte nicht gleichzeitig die Ausbesserung des Straßenbelags auf Flurstück 2449?
3.1. Wurden auf Flurstück 2332 in der Vergangenheit Ausbesserungsarbeiten vorgenommen, und wenn ja, durch wen?
4. Wird bestätigt, dass es 1953 zu einer kosten- und lastenfreien Übereignung von Flurstück 2449 an die Freie und Hansestadt Hamburg kam?
4.1. Wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin für das Flurstück 2449 ins Grundbuch eingetragen? Wenn Ja wann, wenn Nein warum nicht?
5. Der Sunderweg taucht in der eeH-Liste Harburgs von 2015 als nicht endgültig hergestellte Straße auf, jedoch nicht in der Prioritätenliste von 2023. Kann daraus geschlossen werden, dass eine erstmalige endgültige Herstellung des Sunderwegs aktuell nicht geplant ist?
5.1. Gibt es Regelungen, die eine finanzielle Überforderung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Erschließungs- oder Anschlussbeiträge abfedern können (Ratenzahlung, Härtefallregelungen)?
6. Bis wann rechnet das Bezirksamt mit einer Abarbeitung der eeH-Prioritätenliste von 2023?
7. Wann wird der Bezirksversammlung die nächste eeH-Prioritätenliste zur Abstimmung vorgelegt?
Hamburg, am 19.08.2026
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
31. August 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1991, wie folgt Stellung:
1. Besteht die Möglichkeit, die Müllentsorgung durch einen kleineren LKW oder einen
Pritschenwagen zu gewährleisten? Wie schätzt das Bezirksamt diese Möglichkeit ein
und ist ein Vermittlungsversuch zwischen SRH und der Anwohnerinitiative erfolgt?
Die Beurteilung des Fahrzeugeinsatzes im Sunderweg kann nur durch die SRH erfolgen. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Andienung mit einem kleineren Fahrzeug in der Vergangenheit bereits in anderen Straßen abgelehnt wurde.
2. Seit wann ist dem Bezirksamt der schadhafte Straßenbelag im Sunderweg bekannt
und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Der Straßenzustand ist dem Bezirksamt seit ca. 2008 bekannt. Das Bezirksamt hat daraufhin Unterhaltungsarbeiten auf dem bezirkseigenen Flurstück 1029 durchgeführt.
3. Wann wurde der Straßenbelag auf den Flurstücken 1029 und 48 zuletzt
ausgebessert und warum erfolgte nicht gleichzeitig die Ausbesserung des
Straßenbelags auf Flurstück 2449?
In den Jahren 2011 und 2017 wurden auf den Flurstücken 1029 und 48 Arbeiten durchgeführt. Eine Ausbesserung des Straßenbelags auf dem Flurstück 2449 war aufgrund der fehlenden Eigentümerschaft der FHH nicht möglich.
3.1. Wurden auf Flurstück 2332 in der Vergangenheit Ausbesserungsarbeiten
vorgenommen, und wenn ja, durch wen?
Da sich das Flurstück 2332 nicht im Eigentum der FHH befindet, liegen dem Bezirksamt hierzu keine Informationen vor. Durch das Bezirksamt wurden dort keine Arbeiten ausgeführt.
4. Wird bestätigt, dass es 1953 zu einer kosten- und lastenfreien Übereignung von
Flurstück 2449 an die Freie und Hansestadt Hamburg kam?
Dem Bezirksamt liegen Erkenntnisse vor, dass entsprechend einer Teilungsgenehmigung aus dem Jahr 1938 das heutige Flurstück 2449 der Gemarkung Marmstorf unentgeltlich, schulden-, lasten- und kostenfrei an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) abzutreten ist und darüber im Jahr 1953 ein Vertrag geschlossen wurde. Jedoch bedarf es neben der Einigung über den Eigentumsübergang auch der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
4.1. Wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin für das Flurstück
2449 ins Grundbuch eingetragen? Wenn Ja wann, wenn Nein warum nicht?
Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist nicht erfolgt. Der Vorgang befindet sich derzeit in der Prüfung durch die – für privatrechtliche Liegenschaftsangelegenheiten zuständige – Finanzbehörde / Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).
5. Der Sunderweg taucht in der eeH-Liste Harburgs von 2015 als nicht endgültig hergestellte Straße auf, jedoch nicht in der Prioritätenliste von 2023. Kann daraus geschlossen werden, dass eine erstmalige endgültige Herstellung des Sunderwegs aktuell nicht geplant ist?
Es ist derzeit keine eeH-Maßnahme geplant, weil sich der Sunderweg auf Platz 31 der durch die Bezirksversammlung beschlossene Prioritätenliste für eeH-Straßen befindet. Nach der Bewertungsmatrix weist der Sunderweg -unter anderem wegen des fehlendem Eigentums- aktuell nur 13 Punkte auf.
5.1. Gibt es Regelungen, die eine finanzielle Überforderung der Anwohnerinnen und
Anwohner durch Erschließungs- oder Anschlussbeiträge abfedern können
(Ratenzahlung, Härtefallregelungen)?
Dazu kann nur die Finanzbehörde Auskunft geben.
6. Bis wann rechnet das Bezirksamt mit einer Abarbeitung der eeH-Prioritätenliste
von 2023?
Aufgrund vieler parallel zu betreuender Bauprojekte aus verschiedenen Bauprogrammen und Planungsanlässen, unterschiedlicher Abhängigkeiten -wie z.B. notwendige Beschlüsse der Bezirksversammlung- sowie sich verändernder Ressourcen kann für eine finale Abarbeitung der eeH- Maßnahmen keine seriöse Zeitschätzung erfolgen.
7. Wann wird der Bezirksversammlung die nächste eeH-Prioritätenliste zur
Abstimmung vorgelegt?
Bevor ein eeH-Projekt begonnen wird, dass bislang nicht auf den obersten Plätzen der Prioritätenliste aufgeführt ist, wird die Tiefbauabteilung dem MOBI eine neue Prioritätenliste vorlegen. Die eeH-Liste von 2023 erhält bis zu einer Aktualisierung ihre Gültigkeit.
Carstensen
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